Zu- und Abflussprinzip: Wann Einnahmen und Ausgaben zählen

Headerbild Steuerglossar Zu- und Abflussprinzip. Ein Kalender steht auf einem Tisch.
Inhalt

Wenn du deine Steuererklärung auf Basis einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst, gilt für dich das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Das bedeutet: Maßgeblich ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern wann Geld tatsächlich fließt – also auf deinem Konto eingeht oder abgebucht wird.

Zufluss: Einnahmen zählen dann, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht – egal, wann du die Leistung erbracht hast oder wann du die Rechnung geschrieben hast.

Abfluss: Ausgaben werden in dem Moment berücksichtigt, in dem das Geld dein Konto verlässt – also z. B. bei Abbuchung oder Überweisung.

Das ist besonders zum Jahreswechsel wichtig:
Zahlst du eine Rechnung noch am 30. Dezember, gehört die Ausgabe ins alte Jahr. Zahlst du erst am 2. Januar, zählt sie steuerlich erst fürs neue Jahr.

 

Ausnahmen: Diese zwei musst du kennen

 

Anlagevermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wirken sich nur über die Abschreibung aus.

 

10-Tages-Regel bei wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben

Manche Ausgaben oder Einnahmen kannst du auch dann noch dem alten Jahr zuordnen, wenn das Geld erst im neuen Jahr fließt – innerhalb von zehn Tagen. Dies gilt für regelmäßige Zahlungen.

Beispiel: Deine Dezembermiete fürs Büro zahlst du erst am 7. Januar. Da das innerhalb der Frist liegt und die Zahlung regelmäßig ist, darfst du sie noch dem Vorjahr zuordnen.

 

Fazit

Mit dem Zu- und Abflussprinzip entscheidest du mit deinem Zahlungszeitpunkt, in welchem Steuerjahr Einnahmen oder Ausgaben wirken. Wer das geschickt nutzt – vor allem rund um den Jahreswechsel –, kann seine Steuerlast beeinflussen. Wichtig ist nur: Immer sauber dokumentieren und regelmäßige Ausgaben kennen!

Steuer-Glossar

Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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Mein Name ist Barbara Hülsmann, Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Seit über 30 Jahren begleite ich Selbstständige rund um Buchhaltung und Steuern – vom ersten Schritt in die Selbstständigkeit bis zum laufenden Business.

Ich weiß aus der Praxis, wo die größten Herausforderungen liegen: Unklare Vorgaben, zu viele Informationen und oft das Gefühl, den Überblick zu verlieren. Genau hier setzt dieser Blog an.

Du findest hier fundiertes Wissen, klare Einordnungen und konkrete Impulse für deinen Alltag als Selbstständige. So, dass du deine Buchhaltung nicht nur verstehst, sondern selbst sicher und effizient umsetzen kannst.

Denn Buchhaltung ist kein notwendiges Übel. Sie ist ein wichtiges Werkzeug für dein Business – und mit der richtigen Struktur wird sie deutlich leichter.

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