Die Zusammenfassende Meldung: Was du als Unternehmer wissen musst

Headerbild Steuerglossar Zusammenfassende Meldung. Eine Frau sitzt am Laptop am Tisch. Auf dem Laptop ist ein Kalender zu sehen.
Inhalt

Wenn du als Unternehmer innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren an andere Unternehmen in der EU erbringst, bist du verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben. Das ist ein wichtiges Meldeinstrument, mit dem das Finanzamt und die EU die grenzüberschreitenden Umsätze überwachen.

 

Wer ist verpflichtet, zu melden?

Grundsätzlich müssen alle Selbstständige eine Zusammenfassende Meldung abgeben, die

  • Innergemeinschaftliche steuerfreie Warenlieferungen getätigt haben
  • Dienstleistungen nach dem Reverse-Charge-Verfahren an Unternehmer im EU-Ausland berechnet haben
  • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben
  • Eine Beförderung oder Versendung nach § 6b Abs. 1 UStG erbracht haben

 

Wichtig: Das gilt auch für Freiberufler!

 

Müssen Kleinunternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Nein, Kleinunternehmer sind grundsätzlich von der Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung befreit – selbst wenn sie mit Kunden in der EU zusammenarbeiten.

 

Wann und wie musst du melden?

Die Zusammenfassende Meldung muss elektronisch eingereicht werden. Dies ist möglich über das Bundeszentralamt für Steuern oder über Elster. Auch Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office können die ZM für dich übermitteln.

  • Meldezeitraum: grundsätzlich vierteljährlich
  • Bei Umsätzen über 50.000 EUR pro Quartal: monatlich
  • Die Meldung ist bis zum 25. Tag nach Ende des Meldezeitraums abzugeben.

 

Beispiel: Für den Zeitraum Januar bis März bis spätestens 25. April.

 

Was muss in der Zusammenfassenden Meldung stehen?

 

Warum ist die Zusammenfassende Meldung wichtig?

Die ZM ist die Grundlage für das europaweite Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System (MIAS). Die Finanzämter der EU-Mitgliedstaaten nutzen sie, um die korrekte Versteuerung deiner innergemeinschaftlichen Umsätze zu kontrollieren. So können sie bei Bedarf auch Einzelauskunftsersuchen zu einzelnen Rechnungen stellen.

Zudem müssen die Angaben in der ZM mit denen deiner Umsatzsteuererklärung übereinstimmen. Weichen die Daten ab, bekommst du eine automatische Benachrichtigung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Korrektur.

 

Fazit

Arbeitest du mit Kunden in der EU zusammen, bist du grundsätzlich verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben – es sei denn, du bist Kleinunternehmer.

Mit einer sauberen und aktuellen Buchhaltung lässt sich die Meldung in der Regel ganz einfach direkt aus deinem Buchhaltungsprogramm heraus übermitteln.

Steuer-Glossar

Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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Barbara Kutzka, Steuerberaterin, sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop.

Hey, ich bin Barbara – Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Und ja, auch wenn es viele nicht verstehen: Ich liebe Buchhaltung!

Mein Weg begann vor 30 Jahren mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Seitdem begleiten mich Buchhaltung und Steuern jeden Tag – und ich weiß, wie herausfordernd sie für Selbstständige sein können. Die vielen Vorschriften machen es oft unnötig kompliziert.

Genau deshalb findest du hier im Blog praktische Tipps, die dir helfen, den Steuerdschungel zu durchblicken. Denn Buchhaltung und Businessplanung sind nicht nur wichtig für dein Unternehmenswachstum – sie dürfen sich auch leicht anfühlen und sogar Spaß machen!

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