Betriebsausgaben sind ein wichtiger Bestandteil deiner Buchhaltung. Sie reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast. Doch welche Ausgaben sind absetzbar, und worauf musst du achten? Hier bekommst du einen Überblick.
Was sind Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch deine Selbstständigkeit entstehen. Alles, was du benötigst, um dein Business am Laufen zu halten, kannst du als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind und nicht zu deiner privaten Lebensführung gehören.
Für das Absetzen von Betriebsausgaben hat der Gesetzgeber klare Regeln definiert, insbesondere für Bereiche, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Hier gibt es oft nur eine anteilige Absetzbarkeit oder pauschale Regelungen.
Beispiele:
- Arbeitszimmer
- Reisekosten
- Bewirtungskosten
Ebenso gibt es unterschiedliche Zeiträume, in welchen Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Büromaterial bspw. kannst du direkt absetzen. Vermögensgegenstände, wie z.B. deine Büroeinrichtung, zählen zu den Wirtschaftsgütern, die du über die Abschreibung berücksichtigst. Die Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt.
Betriebsausgaben vs. Werbungskosten
Betriebsausgaben betreffen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Werbungskosten hingegen können nur Angestellte absetzen.
Selbstständige, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, berechnen ihren Gewinn folgendermaßen:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Angestellte hingegen berechnen ihren Überschuss so:
Einnahmen – Werbungskosten = Überschuss
Ein wichtiger Unterschied:
Für die Werbungskosten gibt es für Arbeitnehmer eine Pauschale in Höhe von 1.230 € (2023/2024), die du pauschal und ohne Angabe von Belegen abziehen kannst. Tatsächliche Kosten wirken sich also nur aus, wenn sie 1.230 € übersteigen.
Betriebsausgaben
- Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
- Abzug nur mit Angabe von Belegen.
Werbungskosten
- Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Angestellte), Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften.
- Pauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 1.230 € (2023/2024), ohne Angabe von Belegen.
Was zählt nicht zu den Betriebsausgaben?
Kosten deiner privaten Lebensführung zählen nicht zu den Betriebsausgaben:
- Private Versicherungen
- Private Kleidung
- Kontoführungsgebühren für dein Privatkonto
- Altersvorsorge
- Private Haushaltsreinigung
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Wie bereits erwähnt, sind nicht alle Kosten absetzbar.
- 30 % deiner Bewirtungskosten
- Geschenke, die mehr als 50 € kosten
- Verpflegungskosten, wenn sie die pauschalen Sätze überschreiten.
Betriebsausgaben mit oder ohne Umsatzsteuer?
Unternehmer in der Regelbesteuerung setzten Betriebsausgaben grundsätzlich mit dem Nettowert an. Gleichwohl zählt die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ebenso zu den Betriebsausgaben, wenn du deinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Diese ist jedoch gesondert einzutragen.
Als Kleinunternehmer setzt du Betriebsausgaben brutto an, da du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist, Vorsteuer abzuziehen.
Wie kannst du Betriebsausgaben absetzen?
In der Einnahmenüberschussrechnung werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, der verbleibende Gewinn wird versteuert.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die Basis für deine Gewinnermittlung, wenn du:
- Freiberufler bist
- Gewerbetreibender bist mit einem Umsatz < 800.000 € und einem Gewinn
< 80.000 €
Wenn für dich keine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann musst du eine Bilanz erstellen. In diesem Fall wird es komplizierter und dann empfehle ich dir auf jeden Fall, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Betriebsausgaben belegen
Betriebsausgaben müssen grundsätzlich durch Belege nachgewiesen werden. In vielen Fällen liegen dir externe Belege vor. In einigen Fällen ist es nötig, selbst Aufzeichnungen zu führen bzw. eigene Belege zu erstellen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Reisen: Dokumentiere deine Reisezeit und Abwesenheit von zu Hause.
- Fahrten mit dem privaten PKW: Führe hierzu ein Fahrtenbuch in Form einer einfachen Aufstellung.
- Verlorene Belege: Wenn einmal ein Beleg verloren geht, kannst du selbst einen erstellen. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Bei Eigenbelegen kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen.
Fazit
Ich hoffe, du konntest dir anhand dieses Blogartikels einen Überblick über mögliche Betriebsausgaben verschaffen. Generell ist das Themengebiet recht komplex aufgrund verschiedener Ausnahmefälle und Regelungen durch den Gesetzgeber. Die hier aufgeführte Liste ist keinesfalls als abschließend zu sehen und ist keine steuerliche Beratung. Im Zweifelsfall empfehle ich dir, einen professionellen Rat einzuholen.
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