So machst du Betriebsausgaben steuerlich geltend – dein Überblick

Headerbild: So machst du Betriebsausgaben steuerlich geltend – dein Überblick. Frau sitzt am Schreibtisch und hat einen Kassenbon in der Hand.

Inhalt

Betriebsausgaben sind ein wichtiger Bestandteil deiner Buchhaltung. Sie reduzieren deinen steuerpflichtigen Gewinn und damit deine Steuerlast. Doch welche Ausgaben sind absetzbar, und worauf musst du achten? Hier bekommst du einen Überblick.

 

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch deine Selbstständigkeit entstehen. Alles, was du benötigst, um dein Business am Laufen zu halten, kannst du als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben betrieblich veranlasst sind und nicht zu deiner privaten Lebensführung gehören.

Für das Absetzen von Betriebsausgaben hat der Gesetzgeber klare Regeln definiert, insbesondere für Bereiche, die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Hier gibt es oft nur eine anteilige Absetzbarkeit oder pauschale Regelungen.

Beispiele:

  • Arbeitszimmer
  • Reisekosten
  • Bewirtungskosten

Ebenso gibt es unterschiedliche Zeiträume, in welchen Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Büromaterial bspw. kannst du direkt absetzen. Vermögensgegenstände, wie z.B. deine Büroeinrichtung, zählen zu den Wirtschaftsgütern, die du über die Abschreibung berücksichtigst. Die Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt.

 

Betriebsausgaben vs. Werbungskosten

Betriebsausgaben betreffen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Werbungskosten hingegen können nur Angestellte absetzen.

Selbstständige, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, berechnen ihren Gewinn folgendermaßen:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Angestellte hingegen berechnen ihren Überschuss so:

Einnahmen – Werbungskosten = Überschuss


Ein wichtiger Unterschied:

Für die Werbungskosten gibt es für Arbeitnehmer eine Pauschale in Höhe von 1.230 € (2023/2024), die du pauschal und ohne Angabe von Belegen abziehen kannst. Tatsächliche Kosten wirken sich also nur aus, wenn sie 1.230 € übersteigen.

Betriebsausgaben

  • Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Abzug nur mit Angabe von Belegen.

Werbungskosten

  • Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Angestellte), Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften.
  • Pauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 1.230 € (2023/2024), ohne Angabe von Belegen.

Was zählt nicht zu den Betriebsausgaben?

Kosten deiner privaten Lebensführung zählen nicht zu den Betriebsausgaben:

  • Private Versicherungen
  • Private Kleidung
  • Kontoführungsgebühren für dein Privatkonto
  • Altersvorsorge
  • Private Haushaltsreinigung

 

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Wie bereits erwähnt, sind nicht alle Kosten absetzbar.

  • 30 % deiner Bewirtungskosten
  • Geschenke, die mehr als 50 € kosten
  • Verpflegungskosten, wenn sie die pauschalen Sätze überschreiten.



Betriebsausgaben mit oder ohne Umsatzsteuer?

Unternehmer in der Regelbesteuerung setzten Betriebsausgaben grundsätzlich mit dem Nettowert an. Gleichwohl zählt die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ebenso zu den Betriebsausgaben, wenn du deinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Diese ist jedoch gesondert einzutragen.

Als Kleinunternehmer setzt du Betriebsausgaben brutto an, da du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist, Vorsteuer abzuziehen.

 

Wie kannst du Betriebsausgaben absetzen?

In der Einnahmen­überschussrechnung werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, der verbleibende Gewinn wird versteuert.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die Basis für deine Gewinnermittlung, wenn du:

  • Freiberufler bist
  • Gewerbetreibender bist mit einem Umsatz < 800.000 € und einem Gewinn
    < 80.000 €


Wenn für dich keine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann musst du eine Bilanz erstellen. In diesem Fall wird es komplizierter und dann empfehle ich dir auf jeden Fall, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Betriebsausgaben belegen

Betriebsausgaben müssen grundsätzlich durch Belege nachgewiesen werden. In vielen Fällen liegen dir externe Belege vor. In einigen Fällen ist es nötig, selbst Aufzeichnungen zu führen bzw. eigene Belege zu erstellen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Reisen: Dokumentiere deine Reisezeit und Abwesenheit von zu Hause.
  • Fahrten mit dem privaten PKW: Führe hierzu ein Fahrtenbuch in Form einer einfachen Aufstellung.
  • Verlorene Belege: Wenn einmal ein Beleg verloren geht, kannst du selbst einen erstellen. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Bei Eigenbelegen kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen.

 

Fazit

Ich hoffe, du konntest dir anhand dieses Blogartikels einen Überblick über mögliche Betriebsausgaben verschaffen. Generell ist das Themengebiet recht komplex aufgrund verschiedener Ausnahmefälle und Regelungen durch den Gesetzgeber. Die hier aufgeführte Liste ist keinesfalls als abschließend zu sehen und ist keine steuerliche Beratung. Im Zweifelsfall empfehle ich dir, einen professionellen Rat einzuholen.

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Gibt es eine Betriebsausgaben­pauschale?

Ja, aber nur für bestimmte Tätigkeiten. Dazu zählen:

  • hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit
  • wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeit
  • nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Hebammen und Tagesmütter


Die Pauschale fällt je nach Bereich unterschiedlich hoch aus. Anstelle der Pauschale können immer auch tatsächliche Kosten angesetzt werden.

 

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Hier einige Beispiele. Die Liste ist nicht abschließend und soll dir lediglich als Anhaltspunkt dienen.

  • Abschreibungen
  • Anwaltskosten
  • Arbeitsmittel
  • Bankgebühren / Zinsen
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Beratungskosten
  • Berufskleidung und Reinigung Ihrer Berufskleidung
  • Betriebsausflug, Betriebsfest
  • Bewirtungskosten (70 %)
  • Blumengeschenke
  • Bürokosten (Porto, Telefon, Telefax, Bürobedarf, Zeitschriften, Fortbildung, Miete oder Leasing von Bürogeräten etc.)
  • Büromaterial
  • Computer / Laptop / Zubehör / Verbrauchsmaterial
  • Domainkosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Elektronikversicherung
  • Erhaltungsaufwendungen für Wirtschaftsgüter
  • Ertragsteuern (z.B. Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Fachbücher
  • Fachliteratur
  • Fahrrad
  • Fahrzeugwäsche (bei einem betrieblichen PKW)
  • Finanzierungskosten für betriebliche Anschaffungen (Ausnahme: Zinsen für Überziehung, hier gibt es Sonderregelungen)
  • Fortbildungskosten
  • Freiwillig soziale Leistungen
  • Garantieleistungen
  • Geschenke bis 50 €
  • Gewährleistungskosten
  • gewährte Skonti und Rabatte
  • Haftpflichtversicherung (betriebliche)
  • Handykosten
  • Homepage-Kosten
  • Inserate
  • Internetgebühren / Providerkosten
  • Kfz-Kosten (bei einem betrieblichen PKW)
  • Kleingeräte
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Fremdleistungen (z.B. Freelancer)
  • Leasingkosten oder Mietkaufkosten
  • Löhne und Gehälter und damit im Zusammenhang stehende Kosten
  • Parkgebühren
  • Pkw-Kosten / beruflich gefahrene Kilometerkosten (für betriebliche Fahrten bis zu 0,30 € pro gefahrenem Km)
  • Provisionen
  • Raumkosten (Miete, Pacht, Heizung, Reinigung, Instandhaltung, Wasser, Strom etc.)
  • Rechtsschutzversicherung (betriebliche)
  • Reisekosten
  • Reparaturen
  • Rückstellungen
  • Sachbezüge für Personal
  • Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Mitunternehmer
  • Schadenersatzzahlungen
  • Softwareupdate-Kosten
  • Sozialabgaben
  • Spenden
  • Sponsoringausgaben
  • Steuerberatungskosten / Buchführungskosten
  • Telefonkosten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen / Umsatzsteuervorauszahlungen
  • Umzugskosten
  • Unfall mit dem Pkw
  • Veröffentlichungskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherung (Rentenversicherung ist privat!)
  • Vorsteuer (Betriebsausgabe bei Einnahmenüberschussrechnung)
  • Wareneinkauf
  • Werbeaufwendungen
  • Werkzeuge
  • Wertpapiere

 

Zuordnung privat / betrieblich

Betriebsausgaben müssen immer betrieblich veranlasst sein, Kosten deiner privaten Lebensführung sind nicht absetzbar. Du kannst aber durchaus Kosten aufteilen, die sowohl privat als auch betrieblich anfallen. Hierzu zählen meist:

  • Telefongebühren
  • Kraftfahrzeugkosten
  • Kosten für Internet

Ab einer 10%igen betrieblichen Nutzung darfst du diesen Bereich in dein Betriebsvermögen übernehmen, ab 51% betrieblicher Nutzung MUSST du diesen Bereich in dein Betriebsvermögen übernehmen. Telefon oder Auto z.B. gehören dann zu deinem Betriebsvermögen!

 

Betriebsausgaben:
Besondere Regelungen

Arbeitszimmer absetzen

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie du dein Arbeitszimmer absetzen kannst (volle Kosten oder als Pauschale) und seit 2020 hast du auch noch die Möglichkeit, Kosten für eine Arbeitsecke anzusetzen, allgemein bekannt als Homeoffice-Pauschale.

 

1. Arbeitszimmer: separater Raum

1.1 Volle Kosten absetzen

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du alle Kosten deines Arbeitszimmers absetzen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Dein Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum in deiner Wohnung / Haus, der ausschließlich für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird.
  • Der Raum wird NICHT für private Zwecke genutzt: KEIN Schlafsofa für Gäste – Kleiderschrank – Wäscheständer etc.
  • Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt deiner Tätigkeit. Soll heißen – du übst deine Tätigkeit überwiegend im Arbeitszimmer aus.
     

Diese Kosten kannst du nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche (einschließlich Arbeitszimmer) aufteilen und steuerlich geltend machen:  

  • Miete
  • Zinsen für Kredite (bei Eigentum)
  • Reparaturkosten
  • Energiekosten (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung)
  • Beiträge zu Hausversicherungen (insbesondere Gebäudebrand-, Haftpflicht, Wasserschaden-, Glasbruch- und Hausratversicherungen)
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfegergebühren
  • Grundsteuer

Falls du Aufwendungen hast, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen, wie Streichen oder Renovieren, kannst du diese komplett absetzen. Ausgaben für die Ausstattung des Zimmers (z. B. Tapeten, und Deckenlampen) gehören ebenfalls zu den abziehbaren Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers.  

 

1.2 Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer absetzen

Treffen die räumlichen Voraussetzungen auf dich zu, aber die tatsächlichen Kosten sind sehr gering, dann hast du die Möglichkeit, eine Pauschale für das Arbeitszimmer geltend zu machen.

Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen gegeben sind, kannst du 105 € absetzen.

Das ergibt eine maximale Pauschale von 1.260 € pro Jahr, welche du für dein häusliches Arbeitszimmer absetzen kannst, ohne tatsächliche Kosten nachweisen zu müssen.

 

Achtung: Häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim!!!

Wenn du als Selbstständiger ein Arbeitszimmer in deinem eigenen Zuhause (Eigene Immobilie) nutzt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Viele Selbstständige wissen nicht, dass das Finanzamt dein Arbeitszimmer automatisch als Betriebsvermögen einstuft, wenn du die Kosten dafür in deiner Steuererklärung angibst. Das passiert sowohl, wenn du Abschreibungen für das Arbeitszimmer ansetzt als auch, wenn du andere Ausgaben dafür geltend machst. Was dir zunächst hilft, Steuern zu sparen, kann später beim Verkauf deines Hauses oder bei Geschäftsaufgabe teuer werden, da das Finanzamt den Wertzuwachs besteuert.

Die Berechnung des Wertes deines Arbeitszimmers basiert auf dem Anteil des Raums an den Gesamtkosten deiner Immobilie. Das heißt, die Kosten werden im Verhältnis zur Größe deines Arbeitszimmers berechnet. Nach Abzug der jährlichen Abschreibungen ergibt sich daraus schließlich der Restbuchwert.  Wenn du dein Eigenheim verkaufst, wird dieser anteilige Wert mit dem Verkaufspreis verglichen. Bei Geschäftsaufgabe deines Unternehmens dient der entsprechende Marktwert als Referenz.

Nach vielen Jahren im eigenen Arbeitszimmer ergibt sich so oft ein hoher Wertzuwachs, der in den Gewinn mit einfließt und deine Steuerlast erhöhen kann. In einigen Fällen können die Beträge dabei sehr hoch werden!!

Das Problem ist, dass die Steuerlast durch den gestiegenen Wert des Arbeitszimmers höher sein kann als die Ersparnisse, die du über die Jahre durch die Absetzung der Kosten erzielt hast.

Eine Ausnahme von der Besteuerung gibt es jedoch: Dein Arbeitszimmer wird nicht als Betriebsvermögen betrachtet, wenn

  • dessen Marktwert nicht mehr als 20 % des Gesamtwerts deiner Immobilie ausmacht und
  • er höchstens 20.500 € beträgt.


Achtung: Steigt der Marktwert der Immobilie über die Jahre, dann kann sich diese Situation ändern und dein Arbeitszimmer zählt dann zum Betriebsvermögen, wenn du über die Grenze von 20.500 € kommst.

Übrigens: Auch hier kann es sinnvoll sein, die Pauschale für dein Arbeitszimmer anzusetzen, statt der tatsächlichen Kosten, damit das Arbeitszimmer nicht ins Betriebsvermögen übergeht.

 

Arbeitsecke (kein separater Raum): Tages-Pauschale

Arbeitest du ohne eigenes Arbeitszimmer, sondern zu Hause am Küchentisch? Sprich: treffen die räumlichen Voraussetzungen auf dich nicht zu, dann steht dir eine Tages-Pauschale zu.

Pro Kalendertag, an dem du zu Hause gearbeitet hast, kannst du in deiner Steuererklärung einen Betrag von 6 € von der Steuer absetzen. Der maximal absetzbare Betrag pro Jahr liegt bei 210 Tagen, also 1.260 €.

Dies gilt ab dem Steuerjahr 2023.

Zur Veranschaulichung der Regelung für das Arbeitszimmer findest du hier ein Schaubild:

Betriebsausgaben: Arbeitszimmer absetzen, Schaubild

Abschreibung

Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungspreis von über 800 € netto haben, werden nicht sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht. Solche Wirtschaftsgüter wirken sich nur über die Abschreibung aus, das bedeutet, die Anschaffungskosten werden über einen bestimmten Zeitraum verteilt.

Beispiel:
Anschaffung Schreibtisch für 5.200 € am 01.01.2024, Nutzungsdauer 13 Jahre

  • Abschreibung 2024: 400 €
  • Abschreibung 2025: 400 €
  • Abschreibung 2026: 400 €
  • etc.


Es wird 13 Jahre jeweils ein Betrag von 400 € abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird für die steuerliche Gewinnermittlung einheitlich festgelegt. Diese findest du in sogenannten AfA-Tabellen im Internet.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Dies sind Wirtschaftsgüter, welche du direkt absetzen kannst.

  • Anschaffungskosten über 250 € und unter 800 € netto (952 € brutto bei 19 % Umsatzsteuer).
  • Diese Grenze gilt auch für Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen können.
  • Der Gegenstand muss selbstständig nutzbar sein. Das bedeutet, du kannst den Gegenstand eigenständig nutzen, ohne einen weiteren Gegenstand anzuschließen.

 

Computer und Software

Für die Abschreibung von Computer (einschließlich Peripheriegeräten) und Software kannst du seit dem 01.01.2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde legen.

Diese Anschaffungskosten kannst du in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abschreiben, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Anschaffung im Laufe eines Jahres erfolgt ist.

Da Computerhardware und Software nunmehr eine Nutzungsdauer von einem Jahr haben, erfolgt keine Verteilung auf mehr als ein Jahr.

Hier findest du weitere Infos zum Thema Computer von der Steuer absetzen.

 

Geschäftsessen

70 % des Betrags sind abziehbar, 30 % sind nicht absetzbar. Voraussetzung ist eine betriebliche Veranlassung und ein Bewirtungsbeleg. (Eine rein handschriftliche Variante ist nicht erlaubt, du benötigst zumindest einen Kassenbon.)

Diese Angaben müssen auf dem Beleg enthalten sein:

  • Bewirtete Person (Kunde)
  • Anlass der Bewirtung
  • Kosten
  • Ort, Datum, Unterschrift
  • Ebenso ist eine zeitnahe Erfassung vorgeschrieben.


Bei Belegen über 250 € muss zusätzlich dein Name und deine Anschrift auf dem Beleg enthalten sein. Hierfür kannst du dem Restaurant beispielsweise deine Visitenkarte aushändigen und diese wird dann an den Beleg geheftet.

Trinkgeld kann auch auf dem Beleg vermerkt werden, aber über 10 % sollte dir eine Bestätigung des Kellners vorliegen.

Seit 1. Juli 2021 muss auf Bewirtungsbelegen der Hinweis auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stehen, die Transaktionsnummer und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des TSE-Moduls. Denn die TSE ist seit 1. April 2021 Pflicht für elektronische Kassen. Alternativ kann auf dem Beleg auch ein QR-Code sein und der Hinweis auf eine TSE-Transaktion.

 

Reisekosten

Wenn du beruflich unterwegs bist, kannst du folgende Kosten steuerlich geltend machen:

  • Flugticket
  • Bahnticket
  • Taxiquittung
  • Hotelrechnung
  • Fahrtkosten mit dem privaten Pkw
  • Verpflegungsmehraufwendungen


Tipp:
Jede berufliche Fahrt ist eine „Reise“. Auch die Fahrten für berufliche Besorgungen / Erledigungen zählen zu deinen Reisen. Also: Briefmarken & Co. clever kaufen.

Berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw sind mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar (also für Hin- und Rückweg).

 

Verpflegungs­mehraufwendung

Verpflegungsmehraufwendungen sind Pauschalen für Verpflegungskosten auf einer beruflichen Reise. Folgende Pauschalen gelten ab 2020:

Tagesreisen:

  • Mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause: pauschal 14 €


Mehrtägige Reisen:

  • Anreisetag 14 €
  • Zwischentag 28 €
  • Abreisetag 14 €


Im Ausland gelten separate Werte.

 

Zusammenfassung Betriebsausgaben:
besondere Regelungen

Arbeitszimmer: 
Alle Kosten oder Pauschale absetzbar

Arbeitsecke:
Pauschale max. 1.260 €

Abschreibung:
> 800 €, Abschreibung über Nutzungsdauer

Geringwertige Wirtschaftsgüter:
> 250 € und < 800 € netto

 

Computer und Software:
volle Abschreibung im Jahr der Anschaffung

Geschäftsessen:
70 % absetzbar, mit Bewirtungsbeleg

Reisekosten:
0,30 € pro gefahrenem Kilometer
(Hin- und Rückfahrt)

Verpflegungsmehraufwendung:
verschiedene Pauschalen

Was zählt nicht zu den Betriebsausgaben?

Kosten deiner privaten Lebensführung zählen nicht zu den Betriebsausgaben:

  • Private Versicherungen
  • Private Kleidung
  • Kontoführungsgebühren für dein Privatkonto
  • Altersvorsorge
  • Private Haushaltsreinigung

 

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Wie bereits erwähnt, sind nicht alle Kosten absetzbar.

  • 30 % deiner Bewirtungskosten
  • Geschenke, die mehr als 50 € kosten
  • Verpflegungskosten, wenn sie die pauschalen Sätze überschreiten.



Betriebsausgaben mit oder ohne Umsatzsteuer?

Unternehmer in der Regelbesteuerung setzten Betriebsausgaben grundsätzlich mit dem Nettowert an. Gleichwohl zählt die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) ebenso zu den Betriebsausgaben, wenn du deinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Diese ist jedoch gesondert einzutragen.

Als Kleinunternehmer setzt du Betriebsausgaben brutto an, da du als Kleinunternehmer nicht berechtigt bist, Vorsteuer abzuziehen.

 

Wie kannst du Betriebsausgaben absetzen?

In der Einnahmen­überschussrechnung werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, der verbleibende Gewinn wird versteuert.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist die Basis für deine Gewinnermittlung, wenn du:

  • Freiberufler bist
  • Gewerbetreibender bist mit einem Umsatz < 800.000 € und einem Gewinn
    < 80.000 €


Wenn für dich keine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann musst du eine Bilanz erstellen. In diesem Fall wird es komplizierter und dann empfehle ich dir auf jeden Fall, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Betriebsausgaben belegen

Betriebsausgaben müssen grundsätzlich durch Belege nachgewiesen werden. In vielen Fällen liegen dir externe Belege vor. In einigen Fällen ist es nötig, selbst Aufzeichnungen zu führen bzw. eigene Belege zu erstellen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Verpflegungsmehraufwendungen bei beruflichen Reisen: Dokumentiere deine Reisezeit und Abwesenheit von zu Hause.
  • Fahrten mit dem privaten PKW: Führe hierzu ein Fahrtenbuch in Form einer einfachen Aufstellung.
  • Verlorene Belege: Wenn einmal ein Beleg verloren geht, kannst du selbst einen erstellen. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Bei Eigenbelegen kannst du die Vorsteuer nicht geltend machen.

 

Fazit

Ich hoffe, du konntest dir anhand dieses Blogartikels einen Überblick über mögliche Betriebsausgaben verschaffen. Generell ist das Themengebiet recht komplex aufgrund verschiedener Ausnahmefälle und Regelungen durch den Gesetzgeber. Die hier aufgeführte Liste ist keinesfalls als abschließend zu sehen und ist keine steuerliche Beratung. Im Zweifelsfall empfehle ich dir, einen professionellen Rat einzuholen.

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Barbara Kutzka, Steuerberaterin, sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop.

Hey, ich bin Barbara – Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Und ja, auch wenn es viele nicht verstehen: Ich liebe Buchhaltung!

Mein Weg begann vor 30 Jahren mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Seitdem begleiten mich Buchhaltung und Steuern jeden Tag – und ich weiß, wie herausfordernd sie für Selbstständige sein können. Die vielen Vorschriften machen es oft unnötig kompliziert.

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