Hast du dir für dein Business einen Computer, Laptop oder Software gekauft oder planst dies noch in diesem Jahr? Dann gibt es gute Nachrichten für dich: Seit dem 01.01.2021 gibt es eine wichtige Änderung bei der Abschreibung von Laptops und Computern! In diesem Artikel erfährst du, wie du deinen Computer steuerlich absetzen kannst.
Computer von der Steuer absetzen: Voraussetzungen
Damit du deinen Laptop oder Computer von der Steuer absetzen kannst, muss er mindestens zu 10 % für deine gewerbliche Tätigkeit genutzt werden. Dein rein privat genutzter Computer oder Laptop kann nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden!
Wenn du den Computer auch privat nutzt
Triff eine realistische Einschätzung: Wie viel Prozent deines Computers oder Laptops nutzt du für dein Business und wie viel privat? Zum Beispiel 70 % betrieblich und 30 % privat?
In diesem Fall kannst du auch nur 70 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe absetzen.
Wichtig:
Ab einer 10 %igen betrieblichen Nutzung darfst du deinen Laptop oder Computer in dein Betriebsvermögen übernehmen. Ab 51 % betrieblicher Nutzung MUSST du ihn in dein Betriebsvermögen übernehmen. Dann gehört der Laptop oder Computer vollständig zu deinem Betriebsvermögen.
Computer von der Steuer absetzen: So geht’s
Früher mussten Computer und Laptops über 3 Jahre abgeschrieben werden. Aufgrund des schnellen technologischen Fortschritts und der kürzeren Nutzungsdauer von elektronischen Geräten wurde die Regelung angepasst. Die Finanzverwaltung hat eine neue Nutzungsdauer von einem Jahr für Computer und Laptops festgelegt.
Ab dem Steuerjahr 2021 kannst du die Anschaffungskosten für Computer und Laptops in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abschreiben – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr du die Anschaffung tätigst.
Computer steuerlich absetzen: Beispiel
Angenommen, du kaufst dir am 01. Oktober 2024 einen Computer für 1.200 EUR netto. Du hast nun drei Möglichkeiten:
- Du kannst die gesamten Anschaffungskosten von 1.200 EUR netto im Jahr 2024 abschreiben.
- Du verteilst die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer von 1 Jahr:
2024: 3 Monate – du schreibst 300 EUR ab.
2025: 9 Monate – du schreibst 900 EUR ab. - Du schreibst über 3 Jahre ab:
2024: 3/12 von 400 EUR
2025: 400 EUR
2026: 400 EUR
2027: Restbetrag
Rückwirkende Abschreibung
Falls du bei deiner Steuererklärung 2020 noch von einer längeren Nutzungsdauer ausgegangen bist, kannst du nachträglich den Restbuchwert deines Computers im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben.
Laptop oder Computer bis 800 EUR netto abschreiben
Wenn die Anschaffungskosten deines Computers oder Laptops bis zu 800 EUR netto (bzw. 952 EUR brutto) betragen, kannst du diesen auch sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben.
Für welche Geräte gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für folgende Geräte. Die Liste ist nicht abschließend.
- Computer
- Laptop
- Desktop-Thin-Client
- Workstation
- mobile Workstation
- Dockingstation
- externes Netzteil
- Peripherie-Geräte (wie z.B. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset)
- externe Speicher (Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, USB-Stick, Streamer)
- Ausgabegeräte (wie z.B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher, Monitor oder Display)
- Drucker (Laser-, Tintenstrahl- oder Nadeldrucker)
Kann Software abgesetzt werden?
Ja, auch Software kann mit einer einjährigen Nutzungsdauer abgesetzt werden. Zu Software zählen nicht nur Betriebssysteme und Anwendersoftware, sondern auch ERP-Software, Software für Warenwirtschaftssysteme und ähnliche Programme.
Fazit: Laptop oder Computer von der Steuer absetzen
Wenn du deinen Laptop, Computer oder andere digitale Geräte für dein Business nutzt, kannst du diese als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Dank der neuen Regelung, die es ermöglicht, Computer und Software mit nur einer einjährigen Nutzungsdauer vollständig abzuschreiben, profitierst du sofort von der Abschreibung und reduzierst deine Steuerlast im Jahr der Anschaffung.
Weitere Betriebsausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst, findest du übrigens hier: Betriebsausgaben für Selbstständige.
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