Wenn du deine Steuererklärung auf Basis einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst, gilt für dich das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Das bedeutet: Maßgeblich ist nicht das Datum auf der Rechnung, sondern wann Geld tatsächlich fließt – also auf deinem Konto eingeht oder abgebucht wird.
Zufluss: Einnahmen zählen dann, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht – egal, wann du die Leistung erbracht hast oder wann du die Rechnung geschrieben hast.
Abfluss: Ausgaben werden in dem Moment berücksichtigt, in dem das Geld dein Konto verlässt – also z. B. bei Abbuchung oder Überweisung.
Das ist besonders zum Jahreswechsel wichtig:
Zahlst du eine Rechnung noch am 30. Dezember, gehört die Ausgabe ins alte Jahr. Zahlst du erst am 2. Januar, zählt sie steuerlich erst fürs neue Jahr.
Ausnahmen: Diese zwei musst du kennen
Anlagevermögen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wirken sich nur über die Abschreibung aus.
10-Tages-Regel bei wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben
Manche Ausgaben oder Einnahmen kannst du auch dann noch dem alten Jahr zuordnen, wenn das Geld erst im neuen Jahr fließt – innerhalb von zehn Tagen. Dies gilt für regelmäßige Zahlungen.
Beispiel: Deine Dezembermiete fürs Büro zahlst du erst am 7. Januar. Da das innerhalb der Frist liegt und die Zahlung regelmäßig ist, darfst du sie noch dem Vorjahr zuordnen.
Fazit
Mit dem Zu- und Abflussprinzip entscheidest du mit deinem Zahlungszeitpunkt, in welchem Steuerjahr Einnahmen oder Ausgaben wirken. Wer das geschickt nutzt – vor allem rund um den Jahreswechsel –, kann seine Steuerlast beeinflussen. Wichtig ist nur: Immer sauber dokumentieren und regelmäßige Ausgaben kennen!
Steuer-Glossar
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