Du stehst kurz vor deiner Selbstständigkeit und hast schon erste Ausgaben? Dann solltest du wissen: Auch vor der offiziellen Gründung kannst du bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. Diese sogenannten vorbereitenden Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil deiner Gründung – und werden vom Finanzamt anerkannt.
Was zählt zu vorbereitenden Tätigkeiten?
Vorbereitende Tätigkeiten sind alle Schritte, die du unternimmst, bevor dein Unternehmen offiziell startet, also vor der Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Kauf von Arbeitsmitteln (z. B. Laptop, Software, Fachliteratur)
- Website-Erstellung und Domainkauf
- Recherche, Planung oder erste Marketingmaßnahmen
- Gespräche mit Steuerberater oder Gründungsberater
Gut zu wissen: Diese Ausgaben kannst du absetzen
Die Kosten für diese Tätigkeiten gelten als betrieblich veranlasst, auch wenn deine Selbstständigkeit noch nicht offiziell begonnen hat. Du kannst sie als vorweggenommene Betriebsausgaben von der Steuer absetzen – wichtig ist jedoch, dass du alles gut dokumentierst.
So gibst du den Zeitraum richtig an
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gründung beim Finanzamt einreichst, gibt es ein Feld zum Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Hier kannst du das Datum deiner ersten vorbereitenden Handlung eintragen.
Beispiel:
Du kaufst am 01.05. eine Vorlage für einen Businessplan. Dein Gewerbe meldest du am 01.06. an. Dann trägst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Tätigkeitsbeginn den 01.05. ein – und kannst die Ausgabe steuerlich berücksichtigen.
Tipp:
Heb dir alle Belege und Rechnungen gut auf – und notiere dir, wann du was gemacht hast. So kannst du deine Ausgaben später problemlos nachweisen.
Steuer-Glossar
Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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