Verpflegungsmehraufwand 2025: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Headerbild Steuerglossar Verpflegungsmehraufwand 2025. Nahaufnahme eines Tellers mit Leckereien.
Inhalt

Wenn du als Selbstständiger beruflich unterwegs bist – sei es zu Kundenterminen, auf Fortbildung oder bei Projekten außerhalb deines Büros – entstehen dir zusätzliche Kosten für die Verpflegung. Genau hier greift der sogenannte Verpflegungsmehraufwand. Du kannst diese Pauschalen steuerlich geltend machen – ohne Belege sammeln zu müssen.

 

Was genau ist der Verpflegungs­mehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine steuerliche Pauschale für Verpflegungskosten bei einer auswärtigen Tätigkeit. Du bekommst also eine Art steuerliche Entlastung dafür, dass du unterwegs essen musst – was meist teurer ist als zu Hause. Die Pauschalen gelten unabhängig von deinen tatsächlichen Kosten. Du kannst also nicht mehr ansetzen, selbst wenn du mehr ausgegeben hast.

 

Aktuelle Pauschalen – gültig 2025 / 2026

Zum 1.1.2020 wurden die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand zuletzt erhöht und gelten auch für das Jahr 2025:

  • 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit
  • 14 € für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen
  • 28 € für volle 24 Stunden Abwesenheit


Wichtig: Bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit kann keine Pauschale angesetzt werden.

 

Spezialfall: Mahlzeiten vom Auftraggeber oder Veranstalter

Wird dir während der Reise ein Frühstück oder ein Mittag-/Abendessen gestellt, musst du den Verpflegungsmehraufwand kürzen. (Achtung, hier gibt es besondere Vorschriften).

Frühstück: 20 % Kürzung (5,60 € bei 28 €)
Mittag-/Abendessen: je 40 % Kürzung (11,20 € bei 28 €)

 

Rechtlicher Hintergrund

Der Verpflegungsmehraufwand ist gesetzlich in § 9 Abs. 4a EStG verankert. Als Selbstständiger kannst du die Pauschalen als Betriebsausgabe ansetzen – auch ohne einzelne Belege für deine Verpflegungskosten. Wichtig ist aber: Du musst deine beruflich bedingten Reisen gut dokumentieren, damit die Voraussetzungen nachvollziehbar sind.

 

Fazit

Wenn du viel unterwegs bist, solltest du den Verpflegungsmehraufwand auf keinen Fall verschenken. Er ist eine einfache Möglichkeit, deine Betriebsausgaben zu erhöhen und damit deine Steuerlast zu senken.

Wenn du häufig unterwegs bist, wirf auch einen Blick auf unsere Artikel zu Reisekosten, zur Kilometerpauschale und zum Bewirtungsbeleg.

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Mein Name ist Barbara Hülsmann, Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Seit über 30 Jahren begleite ich Selbstständige rund um Buchhaltung und Steuern – vom ersten Schritt in die Selbstständigkeit bis zum laufenden Business.

Ich weiß aus der Praxis, wo die größten Herausforderungen liegen: Unklare Vorgaben, zu viele Informationen und oft das Gefühl, den Überblick zu verlieren. Genau hier setzt dieser Blog an.

Du findest hier fundiertes Wissen, klare Einordnungen und konkrete Impulse für deinen Alltag als Selbstständige. So, dass du deine Buchhaltung nicht nur verstehst, sondern selbst sicher und effizient umsetzen kannst.

Denn Buchhaltung ist kein notwendiges Übel. Sie ist ein wichtiges Werkzeug für dein Business – und mit der richtigen Struktur wird sie deutlich leichter.

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