Kilometerpauschale: So setzt du deine Fahrtkosten richtig an

Headerbild Steuerglossar Kilometerpauschale. Pinkes Auto steht auf Geldmünzen.
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Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Wenn du deinen privaten Pkw für betriebliche Fahrten nutzt, kannst du 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen.  Du musst dafür keine einzelnen Kosten wie Benzin oder Reparaturen nachweisen. Entscheidend ist nur, wie viele Kilometer du tatsächlich für dein Business gefahren bist.  In diesem Artikel erfährst du, wann die Kilometerpauschale gilt, wie du sie richtig anwendest und worauf du achten solltest. 

Was ist die Kilometerpauschale und wie funktioniert sie? 

Die Kilometerpauschale ist ein pauschaler Betrag, den du für betriebliche Fahrten mit deinem privaten Fahrzeug steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen kannst.  Das bedeutet:  Du nutzt dein eigenes Auto für dein Business und setzt pro gefahrenem Kilometer einen festen Betrag an, ohne jede einzelne Ausgabe nachweisen zu müssen.  Gerade für Selbstständige ist das eine einfache Lösung, um Fahrtkosten in der Buchhaltung zu erfassen. 

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2025 und 2026? 

Der Satz ist gesetzlich festgelegt und bleibt unverändert: 
  • Pkw 0,30 EUR pro Kilometer 
  • Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa, Fahrrad mit Elektromotor 0,20 EUR pro Kilometer 
Dieser Betrag gilt unabhängig von deinen tatsächlichen Kosten. Er ist bereits als Pauschale kalkuliert und enthält alle typischen Fahrzeugkosten.  Wichtig: Die Kilometerpauschale gilt für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt!

Für welche Fahrten gilt die Kilometerpauschale? 

Du darfst die Kilometerpauschale nur für betriebliche Fahrten nutzen.  Dazu gehören zum Beispiel: 
  • Fahrten zu Kunden oder Auftraggebern  
  • Fahrten zu Besprechungen oder Terminen  
  • Fahrten zum Steuerberater, zur Bank oder zu Lieferanten 

Welche Fahrten sind nicht begünstigt? 

Nicht jede Fahrt darf angesetzt werden. Du kannst die Kilometerpauschale nicht nutzen für: 
  • Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Betriebsstätte.  
  • private Fahrten  
Für Fahrten zwischen Wohnung und deiner ersten Betriebsstätte (z.B. dein Büro) gilt stattdessen die Entfernungspauschale. 

Kilometerpauschale oder Entfernungs­pauschale: Was gilt wann? 

Hier entsteht oft Verwirrung, deshalb ist die Abgrenzung wichtig:  Die Kilometerpauschale gilt für betriebliche Fahrten mit deinem privaten Fahrzeug, also immer dann, wenn du für dein Business unterwegs bist, zum Beispiel zu Kunden, Terminen oder Besprechungen.  Die Entfernungspauschale gilt dagegen für Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Betriebsstätte, also zum Beispiel in dein Büro.  Der entscheidende Unterschied: 

Kilometerpauschale

 0,30 € pro gefahrenem Kilometer  Hin- und Rückweg zählen  nur bei betrieblichen Fahrten  

Entfernungspauschale

(Seit 2026) 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer  gilt für den einfachen Weg zur ersten Betriebsstätte  unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel 

Änderung bei der Entfernungs­pauschale ab 2026 

Bis Ende 2025 gilt noch: 
  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer  
  • 0,38 € ab dem 21. Kilometer  
Ab dem 1. Januar 2026 wird das vereinfacht: 
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer  
Wichtig: Die Änderung ab 2026 betrifft ausschließlich die Entfernungspauschale. Die Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer bleibt unverändert. 

Wie dokumentierst du die Kilometerpauschale richtig? 

Damit das Finanzamt deine Fahrtkosten anerkennt, brauchst du einen Fahrtennachweis. Dieser sollte enthalten: 
  • Datum der Fahrt  
  • Ziel und Zweck der Fahrt  
  • gefahrene Kilometer  
Ein Kilometerstand ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.  Ein einfaches Fahrtenbuch reicht in der Praxis meist aus. Das kannst du handschriftlich oder digital führen. 

Tipp für deine Buchhaltung 

Wenn du ein Buchhaltungsprogramm wie Lexware Office nutzt, kannst du die Kilometerpauschale direkt in deiner laufenden Buchhaltung erfassen.  Du dokumentierst deine Fahrten einmal und hast alles sauber und nachvollziehbar abgelegt. Das spart dir Zeit und gibt dir Sicherheit, gerade bei einer Prüfung. 

Reisekosten richtig erfassen in Lexware Office 

Wenn du unsicher bist, wie du deine Fahrten sauber dokumentierst, lohnt sich ein klarer Ablauf.  In unserem Leitfaden zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du Reisekosten in Lexware Office erfasst. Du bekommst unter anderem eine fertige Vorlage für einen Eigenbeleg zur Kilometerpauschale, die du direkt in deiner Buchhaltung nutzen kannst.  So hast du deine Fahrten vollständig dokumentiert und musst nichts nachträglich zusammensuchen. 

Beispiel: Kilometerpauschale berechnen 

Du fährst im Monat 600 Kilometer für dein Business mit deinem privaten Pkw.  600 km × 0,30 € = 180 € Betriebsausgaben  Diese 180 € setzt du in deiner Einnahmenüberschussrechnung als Betriebsausgabe an und reduzierst damit direkt deinen Gewinn.  Wichtig: Kein Vorsteuerabzug!   Da du deinen privaten PKW nutzt, kannst du in der Regel keine laufenden Kosten (wie Benzin, Reparatur, Versicherung) und auch keine Vorsteuer geltend machen.  

Typische Fehler bei der Kilometer­pauschale 

Hier passieren in der Praxis die meisten Probleme: 
  • Fahrten zur ersten Betriebsstätte werden fälschlicherweise erfasst  
  • Fahrten werden nicht ausreichend dokumentiert  
  • Die Kilometerpauschale wird mit der Entfernungspauschale verwechselt 
  • Kleine Fahrten zur Post etc. werden vergessen 
  • Es wird nur die einfache Strecke angesetzt 

Fazit 

Die Kilometerpauschale ist eine einfache und praktische Möglichkeit Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen.  Wenn du deinen privaten Pkw für dein Business nutzt, kannst du ohne großen Aufwand deine Kosten erfassen und deinen Gewinn reduzieren.  Wichtig ist, dass deine Fahrten betrieblich veranlasst sind und du sie sauber dokumentierst. 

FAQ zur Kilometerpauschale

Du kannst 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen, wenn du deinen privaten Pkw für betriebliche Fahrten nutzt. Für Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa, Fahrrad mit Elektromotor beträgt die Pauschale 0,20 EUR pro Kilometer. 

Nein. Du brauchst keine Einzelbelege, sondern nur die Dokumentation deiner Fahrt. Das machst du z.B. über einfache Aufzeichnungen oder einen Eigenbeleg.  

Nein. Nur betriebliche Fahrten sind absetzbar. 

Nein. Die Pauschale deckt bereits alle Kosten ab. 

Steuer-Glossar

Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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7 Kommentare

  1. Ein extrem wichtiges Thema für jeden Autofahrer! 🚗 Die Kilometerpauschale ist oft entscheidend, um die laufenden Kosten für das Fahrzeug steuerlich sinnvoll abzusetzen. Danke für die klare Zusammenfassung der aktuellen Sätze – das hilft bei der Budgetplanung enorm.

  2. Sehr hilfreiche Zusammenfassung! Gerade bei den aktuellen Spritpreisen ist es wichtig, die Kilometerpauschale korrekt abzurechnen. Das wird oft unterschätzt. Danke für die Tipps.

  3. Hallo,

    wie ist es denn, wenn man vom primären Arbeitsplatz zu einem Außentermin fährt und dann nach Hause. Gibt man dann das Delta der zusätzlichen Kilometer vom „Außentermin->nach Hause minus Arbeitsplatz->nach Hause“ an oder den gesamten Weg nach Hause?

    Danke

    1. Hallo Frauke,
      vielen Dank für deine Frage. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir auf individuelle Einzelfragen hier leider nicht eingehen können, da dies schnell in eine persönliche steuerliche Beratung übergeht.

    1. Hallo Annette,
      danke für deine Frage. Zur konkreten Bedienung von Accountable können wir leider keine verlässliche Auskunft geben, da wir das Tool nicht im Einsatz haben, am besten fragst du da direkt beim Accountable-Support nach.
      Was wir dir aber sagen können: Egal welches Tool du nutzt, wichtig ist, dass die Kilometerpauschale korrekt erfasst wird, also wie oben beschrieben mit Datum, gefahrenen Kilometern und Anlass der Fahrt, damit das Finanzamt das im Zweifel auch nachvollziehen kann.
      Liebe Grüße
      Barbara

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Mein Name ist Barbara Hülsmann, Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Seit über 30 Jahren begleite ich Selbstständige rund um Buchhaltung und Steuern – vom ersten Schritt in die Selbstständigkeit bis zum laufenden Business.

Ich weiß aus der Praxis, wo die größten Herausforderungen liegen: Unklare Vorgaben, zu viele Informationen und oft das Gefühl, den Überblick zu verlieren. Genau hier setzt dieser Blog an.

Du findest hier fundiertes Wissen, klare Einordnungen und konkrete Impulse für deinen Alltag als Selbstständige. So, dass du deine Buchhaltung nicht nur verstehst, sondern selbst sicher und effizient umsetzen kannst.

Denn Buchhaltung ist kein notwendiges Übel. Sie ist ein wichtiges Werkzeug für dein Business – und mit der richtigen Struktur wird sie deutlich leichter.

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