Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht und bringt meldetechnische Erleichterungen mit sich. Sie gilt für Unternehmer, deren Umsätze unter bestimmten Grenzen bleiben.
Hier findest du die wichtigsten Infos zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bis einschließlich 31.12.2024.
Kleinunternehmerregelung beantragen
Bei der Gründung kannst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn:
- dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter 22.000 EUR liegt,
- und dein Umsatz im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird.
Startest du z. B. mitten im Jahr, muss dein Umsatz anteilig auf ein volles Jahr hochgerechnet werden.
Beispiel: Gründung zum 01.07. = 11.000 EUR Grenze (6/12 von 22.000 EUR).
Die Kleinunternehmerregelung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragt werden. Du bist in der Regelbesteuerung und stellst fest, dass die Kleinunternehmerregelung für dich günstiger ist? Dieser Wechsel kann formlos per Brief oder E-Mail beantragt werden. Aber: Hier vorab gut überlegen, ob der Wechsel günstiger ist. Ein Wechsel ist nur mit Wirkung zum Jahresanfang möglich. Hier gut planen und bestenfalls einen Steuerberater kontaktieren.
Welche Umsätze zählen zur Kleinunternehmerregelung?
In die Umsatzgrenzen fließen alle in Deutschland steuerpflichtigen Umsätze ein, die ohne Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerpflichtig wären.
Nicht berücksichtigt werden:
- Steuerfreie Umsätze,
- Umsätze an Unternehmer im Ausland (Reverse-Charge-Verfahren),
- Veräußerung von Anlagevermögen.
Beispiel: Du hast ausschließlich Kunden in Österreich und keine vorsteuerrelevanten Kosten. Du könntest mit diesen Kunden 200.000 EUR Umsatz erzielen und wärst dennoch Kleinunternehmer in Deutschland.
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung ist sinnvoll:
- bei Umsätzen mit Privatkunden oder Kleinunternehmern,
- wenn du nur geringe Ausgaben mit Vorsteueranteil hast,
- bei nebenberuflicher Selbstständigkeit, wenn du mit deinem Business klein bleiben möchtest,
- bei Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage.
Nicht sinnvoll ist die Regelung:
- wenn du viele Ausgaben mit Vorsteuer hast, denn als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer deiner Eingangsrechnungen geltend machen,
- oder vorrangig für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen arbeitest.
Umsatzsteuer & Voranmeldungen trotz Kleinunternehmerregelung?
Auch als Kleinunternehmer musst du in bestimmten Fällen Umsatzsteuer melden und ans deutsche Finanzamt abführen: z. B. bei Bezug von Leistungen aus dem Ausland (Reverse Charge):In diesem Fall müssen auch Kleinunternehmer Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und benötigen hierfür eine eigene Umsatzsteuer-ID.
Ab bestimmten Grenzen musst du auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung bietet dir eine erhebliche Erleichterung bei der Umsatzsteuerpflicht und den damit verbundenen Meldepflichten. Sie ist besonders attraktiv für Selbstständige mit geringem Umsatz und niedrigen Vorsteuerabzügen. Wenn du allerdings viele Vorsteuerabzüge in Anspruch nehmen möchtest oder vorrangig für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen arbeitest, ist die Regelung weniger sinnvoll.
Wichtig zu beachten: Die Zahlen in diesem Artikel gelten bis zum 31.12.2024. Um sicherzustellen, dass du auch für das aktuelle Jahr gut informiert bist, lies dazu unseren Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2025.
Steuer-Glossar
Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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