Die Begriffe Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung sind für Unternehmer wichtig, wenn es um die Abführung der Umsatzsteuer geht. In diesem Artikel erklären wir, worin der Unterschied liegt, wer die Ist-Versteuerung nutzen darf und wie sich die Wahl auf deine Liquidität auswirkt.
Was bedeutet Soll-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung (auch „Versteuerung nach vereinbarten Entgelten“) wird die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung fällig. Das bedeutet: Du musst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, auch wenn du die Leistung noch gar nicht berechnet hast und der Kunde noch nicht gezahlt hat.
Beispiel:
Du führst am 1. März eine Leistung über 1.000 € + 190 € Umsatzsteuer aus.
Dein Kunde zahlt aber erst im Mai. Trotzdem musst du den Umsatz und die Umsatzsteuer von 190 € bereits für März melden und zahlen.
Was bedeutet Ist-Versteuerung?
Bei der Ist-Versteuerung („Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“) wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn dein Kunde bezahlt. Du gehst also nicht in Vorleistung. Diese Regelung hilft vor allem kleinen Unternehmen.
Beispiel:
Gleiches Szenario.
Rechnung im März, Zahlung im Mai. Du meldest die Umsatzsteuer erst im Mai.
Wer darf die Ist-Versteuerung anwenden?
Nicht jeder Unternehmer kann automatisch die Ist-Versteuerung nutzen. Die Voraussetzungen sind (Stand 2025):
- Jahresumsatz unter 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr oder
- Freiberufler oder
- Unternehmer ohne Buchführungspflicht nach §148 Abgabenordnung (AO)
Die Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden.
Vorteile der Ist-Versteuerung
- Bessere Liquidität: Steuerzahlung erst nach Geldeingang
- Kein Risiko bei später oder gar nicht zahlenden Kunden
- Besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbstständige
Nachteile der Soll-Versteuerung
- Umsatzsteuer muss auch ohne Zahlungseingang abgeführt werden
- Kann zu Liquiditätsengpässen führen
- Zusätzlicher Buchhaltungsaufwand bei offenen Forderungen
Fazit
Die Entscheidung zwischen Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung beeinflusst direkt den Zeitpunkt der Steuerzahlung und somit die Liquidität deines Unternehmens. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten prüfen, ob sie zur Ist-Versteuerung berechtigt sind und diese beim Finanzamt beantragen, und zwar zum Beispiel im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu Beginn der Selbstständigkeit.
Tipp: Bei Neugründung oder im Kleingewerbe kann die Ist-Versteuerung ein echter Vorteil sein. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater weiter oder ein Blick in §13 und §20 UStG.
In Buchführungsprogrammen solltest du die Art der Versteuerung hinterlegen. Das Programm berechnet auf dieser Grundlage deine Umsatzsteuerlast.
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