Die Begriffe Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung sind für Unternehmer wichtig, wenn es um die Abführung der Umsatzsteuer geht. In diesem Artikel erklären wir leicht verständlich, worin der Unterschied liegt, wer die Ist-Versteuerung nutzen darf und wie sich die Wahl auf deine Liquidität auswirkt.
Was bedeutet Soll-Versteuerung?
Bei der Soll-Versteuerung (auch „Versteuerung nach vereinbarten Entgelten“) wird die Umsatzsteuer sofort mit der Rechnungsstellung fällig. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits an das Finanzamt abführen muss, auch wenn der Kunde noch gar nicht bezahlt hat.
Beispiel: Ein Unternehmer stellt am 1. März eine Rechnung über 1.000 € zzgl. 190 € Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt erst im Mai. Dennoch muss die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung für März gemeldet und abgeführt werden.
Was bedeutet Ist-Versteuerung?
Bei der Ist-Versteuerung („Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“) muss die Umsatzsteuer erst dann abgeführt werden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Diese Regelung hilft vor allem kleinen Unternehmen, da sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
Beispiel: Gleiches Szenario: Rechnung vom 1. März über 1.000 € zzgl. 190 € Umsatzsteuer, Zahlung im Mai. Die Umsatzsteuer wird erst im Mai fällig und in der Umsatzsteuervoranmeldung für Mai gemeldet.
Wer darf die Ist-Versteuerung anwenden?
Nicht jeder Unternehmer kann automatisch die Ist-Versteuerung nutzen. Die Voraussetzungen sind (Stand 2025):
- Jahresumsatz unter 800.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr, oder
- Freiberufler, oder
- Unternehmer ohne Buchführungspflicht nach §148 Abgabenordnung (AO)
Die Ist-Versteuerung muss beim Finanzamt beantragt und genehmigt werden.
Vorteile der Ist-Versteuerung
- Bessere Liquidität: Steuerzahlung erst nach Geldeingang
- Kein Risiko bei später oder gar nicht zahlenden Kunden
- Besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbstständige
Nachteile der Soll-Versteuerung
- Umsatzsteuer muss auch ohne Zahlungseingang abgeführt werden
- Kann zu Liquiditätsengpässen führen
- Zusätzlicher Buchhaltungsaufwand bei offenen Forderungen
Fazit
Die Entscheidung zwischen Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung beeinflusst direkt den Zeitpunkt der Steuerzahlung und somit die Liquidität deines Unternehmens. Kleinunternehmer und Freiberufler sollten prüfen, ob sie zur Ist-Versteuerung berechtigt sind und diese beim Finanzamt beantragen, und zwar zum Beispiel im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu Beginn deiner Selbstständigkeit.
Tipp: Bei Neugründung oder im Kleingewerbe kann die Ist-Versteuerung ein echter Vorteil sein. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater weiter oder ein Blick in §13 und §20 UStG.
In Buchführungsprogrammen solltest du die Art der Versteuerung hinterlegen. Das Programm berechnet auf dieser Grundlage deine Umsatzsteuerlast.
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