Wenn du ein Gewerbe betreibst, dann kommst du früher oder später mit der Gewerbesteuer in Berührung. Diese Steuer wird von deiner Gemeinde erhoben und fällt je nach Standort unterschiedlich hoch aus. Die gute Nachricht: Nicht jeder Selbstständige muss sie sofort zahlen. Und wenn doch, ist die Berechnung der Gewerbesteuer gar nicht so kompliziert, wie viele denken.
Wann fällt Gewerbesteuer an?
Solange dein Jahresgewinn unter 24.500 Euro liegt, musst du als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer zahlen. Erst, wenn du darüberliegst, wird’s relevant. Diese Freigrenze gilt auch für kleine Betriebe und Nebenberufler. Wichtig ist: Die Gewerbesteuer wird nicht bundesweit einheitlich erhoben, sondern hängt vom sogenannten Hebesatz deiner Gemeinde ab.
Berechnung der Gewerbesteuer
Die Berechnung der Gewerbesteuer beginnt mit dem Gewerbeertrag. Das ist dein Gewinn aus Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge.
Ebenso wird ein Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR abgezogen, Gewerbesteuer zahlst du also nur für den Betrag, der drüber liegt. Auf diesen Betrag wird pauschal ein sogenannter Steuermessbetrag von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Hebesatz multipliziert, den deine Stadt oder Gemeinde festlegt (mindestens 200%).
Ein Beispiel: Einzelunternehmen
Gewerbeertrag 74.500 Euro
abzüglich Freibetrag -24.500 Euro
Korrigierter Gewerbeertrag: 50.000 Euro
Steuermessbetrag: 3,5 % = 1.750 Euro
Hebesatz deiner Stadt: 400 %
Gewerbesteuer = 1.750 € x 400 % = 7.000 Euro
Du siehst: Je höher der Hebesatz, desto mehr Gewerbesteuer fällt an.
Gewerbesteuererklärung
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bist du verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, wenn dein Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Abzügen den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet. Diese Erklärung ist notwendig, damit das Finanzamt deinen Gewinn ermitteln und daraus die Höhe der Gewerbesteuer berechnen kann.
Die Gewerbesteuererklärung wird gemeinsam mit deinen anderen Erklärungen eingereicht, also gemeinsam mit deiner Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Die Fristen für die Abgabe decken sich und müssen jährlich beachtet werden.
Wichtig: Die Gewerbesteuererklärung kannst du lediglich online über Elster einreichen.
Gewerbesteuervorauszahlung
Sobald die Gewerbesteuer für dein Unternehmen festgelegt wurde, musst du im Folgejahr Gewerbesteuervorauszahlungen leisten. Dies funktioniert ähnlich wie bei der Einkommensteuer, bei der ebenfalls Vorauszahlungen geleistet werden. Die Gewerbesteuervorauszahlung wird quartalsweise fällig und erfolgt jeweils zur Mitte des Quartals.
15. Februar
15. Mai,
15. August
15. November
Die Vorauszahlungen kannst du direkt an die zuständige Gemeinde zahlen, die die Gewerbesteuer erhebt.
Fazit
Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbetreibende und wird je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Du zahlst sie erst, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro liegt. Die Berechnung selbst ist überschaubar: Der Gewinn wird um den Freibetrag reduziert, und auf den verbleibenden Betrag wird der Steuermessbetrag von 3,5 % angewendet, bevor dieser mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert wird.
Ein wichtiger Punkt: Ein skalierbares Business ist in der Regel gewerblich, also sei dir bewusst, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Vor allem, wenn du Onlinekurse oder ähnliche Dienstleistungen anbietest, kann eine fehlerhafte Einstufung zu Nachzahlungen führen.
Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, wodurch sich die Steuerlast insgesamt verringert und die Belastung nicht doppelt erhoben wird.
Ein weiterer Vorteil: Trennbare Tätigkeiten sind möglich. Du kannst also freiberufliche Tätigkeiten und gewerbliche Tätigkeiten wie den Verkauf von Onlinekursen gleichzeitig anbieten.
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