Berechnung Gewerbesteuer: Was du als Selbstständiger wissen solltest

Headerbild Steuerglossar Berechnung Gewerbesteuer. Frau sitzt am Tisch und tippt auf dem Handy.
Inhalt

Wenn du ein Gewerbe betreibst, dann kommst du früher oder später mit der Gewerbesteuer in Berührung. Diese Steuer wird von deiner Gemeinde erhoben und fällt je nach Standort unterschiedlich hoch aus. Die gute Nachricht: Nicht jeder Selbstständige muss sie sofort zahlen. Und wenn doch, ist die Berechnung der Gewerbesteuer gar nicht so kompliziert, wie viele denken.

 

Wann fällt Gewerbesteuer an?

Solange dein Jahresgewinn unter 24.500 Euro liegt, musst du als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer zahlen. Erst, wenn du darüberliegst, wird’s relevant. Diese Freigrenze gilt auch für kleine Betriebe und Nebenberufler. Wichtig ist: Die Gewerbesteuer wird nicht bundesweit einheitlich erhoben, sondern hängt vom sogenannten Hebesatz deiner Gemeinde ab.

 

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer beginnt mit dem Gewerbeertrag. Das ist dein Gewinn aus Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge.

Ebenso wird ein Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR abgezogen, Gewerbesteuer zahlst du also nur für den Betrag, der drüber liegt. Auf diesen Betrag wird pauschal ein sogenannter Steuermessbetrag von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Hebesatz multipliziert, den deine Stadt oder Gemeinde festlegt (mindestens 200%).

 

Ein Beispiel: Einzelunternehmen

Gewerbeertrag 74.500 Euro
abzüglich Freibetrag -24.500 Euro

Korrigierter Gewerbeertrag: 50.000 Euro

Steuermessbetrag: 3,5 % = 1.750 Euro
Hebesatz deiner Stadt: 400 %
Gewerbesteuer = 1.750 € x 400 % = 7.000 Euro

Du siehst: Je höher der Hebesatz, desto mehr Gewerbesteuer fällt an.

 

Gewerbesteuererklärung

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bist du verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, wenn dein Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Abzügen den Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet. Diese Erklärung ist notwendig, damit das Finanzamt deinen Gewinn ermitteln und daraus die Höhe der Gewerbesteuer berechnen kann.

Die Gewerbesteuererklärung wird gemeinsam mit deinen anderen Erklärungen eingereicht, also gemeinsam mit deiner Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Die Fristen für die Abgabe decken sich und müssen jährlich beachtet werden.

Wichtig: Die Gewerbesteuererklärung kannst du lediglich online über Elster einreichen.

 

Gewerbesteuer­vorauszahlung

Sobald die Gewerbesteuer für dein Unternehmen festgelegt wurde, musst du im Folgejahr Gewerbesteuervorauszahlungen leisten. Dies funktioniert ähnlich wie bei der Einkommensteuer, bei der ebenfalls Vorauszahlungen geleistet werden. Die Gewerbesteuervorauszahlung wird quartalsweise fällig und erfolgt jeweils zur Mitte des Quartals.

15. Februar
15. Mai,
15. August
15. November

Die Vorauszahlungen kannst du direkt an die zuständige Gemeinde zahlen, die die Gewerbesteuer erhebt.

 

Fazit

Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbetreibende und wird je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Du zahlst sie erst, wenn dein Gewinn über 24.500 Euro liegt. Die Berechnung selbst ist überschaubar: Der Gewinn wird um den Freibetrag reduziert, und auf den verbleibenden Betrag wird der Steuermessbetrag von 3,5 % angewendet, bevor dieser mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert wird.

Ein wichtiger Punkt: Ein skalierbares Business ist in der Regel gewerblich, also sei dir bewusst, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Vor allem, wenn du Onlinekurse oder ähnliche Dienstleistungen anbietest, kann eine fehlerhafte Einstufung zu Nachzahlungen führen.

Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, wodurch sich die Steuerlast insgesamt verringert und die Belastung nicht doppelt erhoben wird.

Ein weiterer Vorteil: Trennbare Tätigkeiten sind möglich. Du kannst also freiberufliche Tätigkeiten und gewerbliche Tätigkeiten wie den Verkauf von Onlinekursen gleichzeitig anbieten.

Steuer-Glossar

Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Teile den Beitrag!

Barbara Kutzka, Steuerberaterin, sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop.

Hey, ich bin Barbara – Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Und ja, auch wenn es viele nicht verstehen: Ich liebe Buchhaltung!

Mein Weg begann vor 30 Jahren mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Seitdem begleiten mich Buchhaltung und Steuern jeden Tag – und ich weiß, wie herausfordernd sie für Selbstständige sein können. Die vielen Vorschriften machen es oft unnötig kompliziert.

Genau deshalb findest du hier im Blog praktische Tipps, die dir helfen, den Steuerdschungel zu durchblicken. Denn Buchhaltung und Businessplanung sind nicht nur wichtig für dein Unternehmenswachstum – sie dürfen sich auch leicht anfühlen und sogar Spaß machen!

Neueste Blog-Artikel
Kategorien
Mockup Checkliste Rechnungen
Rechnungs-Checkliste: Deine Rechnungen im Griff!

Bist du sicher, dass deine Rechnungen alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten? Mit meiner kostenlosen Rechnungs-Checkliste kannst du in nur 5 Minuten überprüfen, ob deine Rechnungen vollständig sind. 

Lade dir jetzt die Checkliste herunter und hake das Thema Rechnungen entspannt ab!