Ein Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern ist mehr als nur ein nettes Treffen – es zählt auch zu den absetzbaren Betriebsausgaben: 70 % der Bewirtungskosten kannst du als Betriebsausgabe absetzen. Die restlichen 30 % sind steuerlich nicht abziehbar.
Doch: Damit das Finanzamt deine Bewirtungskosten anerkennt, musst du einige formale Anforderungen erfüllen – und genau hier kommt der Bewirtungsbeleg ins Spiel.
Was gehört auf einen gültigen Bewirtungsbeleg?
Eine rein handschriftliche Variante ist nicht erlaubt, du brauchst mindestens einen maschinellen Beleg – also z. B. einen Registrierkassenbeleg aus dem Restaurant. Darauf müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Namen der bewirteten Personen
- Anlass der Bewirtung (z. B. Projektbesprechung, Angebotserklärung etc.)
- Ort und Datum der Bewirtung
- Höhe der Kosten
- Ort, Datum, Unterschrift
Ab einem Betrag von über 250 Euro musst du zusätzlich dafür sorgen, dass dein Name und deine Anschrift auf dem Bewirtungsbeleg stehen.
Tipp: Gib dem Restaurant einfach deine Visitenkarte – diese kann an den Bewirtungsbeleg geheftet werden.
Was ist mit Trinkgeld?
Auch Trinkgeld kannst du absetzen – idealerweise wird es direkt auf dem Bewirtungsbeleg vermerkt. Wenn du mehr als 10 % gibst, solltest du dir eine Bestätigung vom Servicepersonal einholen, damit es keine Rückfragen vom Finanzamt gibt.
Seit dem 1. Juli 2021: Pflichtangaben TSE
Seit 1. Juli 2021 muss auf Bewirtungsbelegen der Hinweis auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stehen, die Transaktionsnummer und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des TSE-Moduls. Denn die TSE ist seit 1. April 2021 Pflicht für elektronische Kassen. Alternativ kann auf dem Bewirtungsbeleg auch ein QR-Code sein und der Hinweis auf eine TSE-Transaktion.
Das hört sich komplizierter an, als es ist:
Diese Angaben sollten auf dem Registrierkassenbeleg des Restaurants aufgelistet sein. Achte darauf, ob dein Bewirtungsbeleg am Ende einen Abschnitt enthält, der eingeleitet wird mit „TSE“ oder alternativ einen QR-Code mit Hinweis auf TSE-Transaktion.
Fazit
Ein Bewirtungsbeleg ist mehr als ein Kassenbon – es ist ein steuerlich relevantes Dokument. Nimm dir nach dem Geschäftsessen ein paar Minuten Zeit, die notwendigen Angaben zu prüfen und zu ergänzen. So stellst du sicher, dass du die 70 % Bewirtungskosten auch tatsächlich absetzen kannst. Bewirtungen sind ein gängiges, aber prüfanfälliges Thema.
Übrigens: Schon die Fahrt zum Geschäftsessen zählt in der Regel als beruflich veranlasste Reise – die dabei entstehenden Fahrtkosten (siehe Kilometerpauschale) kannst du also ebenfalls steuerlich absetzen. Auch andere berufliche Wege wie Fahrten zur Bank oder zum Bürobedarf zählen dazu.
Hier erfährst du, welche Reisekosten genau absetzbar sind.
Steuer-Glossar
Im Steuer-Glossar für Selbstständige findest du verständliche Erklärungen zu wichtigen Begriffen rund um Buchhaltung und Steuern – von A wie Abschreibung bis Z wie Zu- und Abflussprinzip. Ideal, wenn du Begriffe schnell nachschlagen und Zusammenhänge besser verstehen willst.

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