Viele Selbstständige glauben, sie könnten ihre Firmierung frei wählen – doch das stimmt nur bedingt. Besonders für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist die zulässige Firmierung gesetzlich klar geregelt.
Was bedeutet Firmierung?
Die Firmierung ist der offizielle Name deines Unternehmens, unter dem du nach außen auftrittst, Rechnungen schreibst und im Rechtsverkehr handelst.
Welche Firmierung ist erlaubt?
Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, dürfen als Firmierung nur ihren Vor- und Nachnamen verwenden. Zusätze wie „Design by Lisa“ oder „TaxLounge“ sind lediglich werbliche Zusätze und kein offizieller Unternehmensname.
Beispiel:
Zulässig: Lisa Müller
Marketing-Zusatz: Lisa Müller – Design by Lisa
Auf Rechnungen, Verträgen, in Buchhaltungsprogrammen und bei offiziellen Dienstleistern muss immer dein voller Vor- und Nachname als Firmierung erscheinen. Nur so erkennt das Finanzamt deine Unterlagen an.
Wann ist eine freie Firmierung möglich?
Sobald du dich ins Handelsregister eintragen lässt (z. B. als eingetragener Kaufmann, e. K.), darfst du eine Sach-, Fantasie- oder Mischfirmierung wählen. Diese wird dann offiziell registriert und darf alleinstehend verwendet werden.
Beispiel:
Firmierung im Handelsregister: TaxLounge e.K.
Zulässige Verwendung auf Rechnungen: TaxLounge e.K. (ohne Vorname, Nachname)
Umsatzsteuerliche Bedeutung der korrekten Firmierung
Die korrekte Firmierung ist auch umsatzsteuerlich relevant:
- Nur mit dem richtigen Namen auf Eingangs- und Ausgangsrechnungen erkennt das Finanzamt den Vorsteuerabzug an.
- Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Rechnung und zum Verlust der Vorsteuer führen.
Tipp: Stelle sicher, dass auf allen deinen Dokumenten deine korrekte Firmierung steht. Auch Tools wie Lexware Office oder andere Buchhaltungsprogramme müssen entsprechend eingerichtet und deine Firmierung korrekt hinterlegt sein.
Fazit
Die Wahl der richtigen Firmierung ist kein Detail, sondern hat rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Wenn du nicht im Handelsregister eingetragen bist, musst du deinen Vor- und Nachnamen verwenden. Marketing-Zusätze sind erlaubt, aber nicht offiziell. Für eingetragene Kaufleute gelten andere Regeln.
Merksatz: Kein Handelsregistereintrag = dein voller Name ist deine Firmierung!
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