Was hat sich im Steuerrecht 2023 geändert? Welche steuerlichen Entlastungen gibt es für dich? Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber einige Neuerungen beschlossen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige betreffen. Dazu gehören neue Regelungen für das Homeoffice und eine inflationsbedingte Anpassung des Einkommensteuertarifs.
Hier findest du eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023, die deinen Geldbeutel entlasten.
Erhöhung des Grundfreibetrags
Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum und sorgt dafür, dass Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt. Alle Steuerzahler profitieren davon automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich. Um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen, wird er jährlich angehoben.
Ab 2023: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt von 10.347 EUR für das Steuerjahr 2022 auf 10.908 EUR für 2023. Für 2024 ist eine weitere Erhöhung um 696 EUR geplant.
Höhere Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
Eingeführt 1991 wurde der Solidaritätsbeitrag bisher als Zuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer erhoben. Bemessungsgrundlage ist dabei die zu zahlende Steuer: Der Soli wurde in Höhe von 5,5 % der zu zahlenden Steuer obendrauf geschlagen.
Seit 2021 leisten nur noch Spitzenverdiener einen Solidaritätszuschlag, denn die Freigrenze wurde so weit erhöht, dass der Soli für etwa 90 % der Bevölkerung entfällt.
Ab 2023: Die Freigrenze steigt erneut. Der Soli ist erst ab einer Einkommensteuer von mehr als 17.543 EUR zu zahlen (statt 16.956 EUR in 2022).
Anpassung des Einkommensteuertarifs
Um zu verhindern, dass Gehaltserhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, durch eine höhere Besteuerung aufgezehrt werden, wird der Einkommensteuertarif angepasst. Dies sorgt für eine spürbare Steuerentlastung 2023.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein pauschaler Betrag, welchen Arbeitnehmer als Werbekosten steuermindernd geltend machen können. Da es eine Pauschale ist, müssen keine tatsächlichen Kosten anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Werbekosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen:
- Fahrten zur Arbeit,
- Fachliteratur,
- Bankgebühren,
- Kosten für Weiterbildung etc.
Für diese Ausgaben können Arbeitnehmer jährlich einen pauschalen Betrag, den Arbeitnehmerpauschbetrag, von der Steuer absetzen. Übersteigen die Werbekosten den Pauschbetrag, kannst du auch höhere Kosten ansetzen. Diese müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Ab 2023: Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird um 30 EUR erhöht und beträgt 1.230 EUR.
Rentenbeiträge voll absetzbar
Seit 2005 können Rentenversicherungsbeiträge zu einem immer höheren Anteil von der Steuer abgesetzt werden. Diese Anpassung erfolgte stufenweise durch eine jährliche Erhöhung des absetzbaren Anteils der Rentenversicherungsbeiträge.
Ebenso gibt es einen Höchstbetrag, bis zu welchem Rentenbeiträge geltend gemacht werden können. Dieser steigt jährlich.
Im Gegenzug wurde die Besteuerung der Renten stufenweise angehoben. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern.
In der Gesamtbetrachtung kann diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung für Arbeitnehmer günstiger sein, weil Einkommen während der aktiven Arbeitszeit meist höher ausfallen und somit die Steuerersparnis während des aktiven Arbeitslebens in der Regel höher ist als die Steuerbelastung im Rentenalter.
Ab 2023: Beiträge und Aufwendungen für die Altersvorsorge sind in voller Höhe absetzbar. Dies gilt bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 EUR.
Höherer Sparerpauschbetrag
Kapitalerträge von Privatanlegern werden mit 25 % Abgeltungssteuer besteuert. Es gibt eine Freigrenze, bis zu welcher Erträge steuerfrei bleiben (Sparerpauschbetrag).
Bei Banken und Instituten können Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erteilt werden. Übersteigen Kapitalerträge den Freistellungsauftrag, behält die Bank 25 % der Summe ein und führt diesen Betrag an das Finanzamt ab.
Ab 2023: Der Sparerpauschbetrag steigt von 801 EUR auf 1.000 EUR. Bestehende Freistellungsaufträge werden automatisch um 24,844 % erhöht. Das entspricht der Anhebung von 801 EUR auf 1.000 EUR.
Schnellere Abschreibung von Immobilien
Vermieter können Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie steuerlich geltend machen, indem diese Kosten über eine vorgeschriebene Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Ab 2023: Immobilien, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, können mit 3 % der Anschaffungskosten (statt bisher 2 %) pro Jahr abgeschrieben werden.
Kindergelderhöhung und Entlastung für Alleinerziehende
Bisher gab es beim Kindergeld unterschiedliche Beträge für das erste, zweite, dritte und weitere Kinder.
Neu ab 2023: Eltern sollen zukünftig 250 EUR für jedes Kind erhalten.
Zusätzlich zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag erhöht. Dieser erhöht sich rückwirkend für 2022 auf 8.548 EUR und steigt 2023 auf 8.952 EUR.
Ebenso wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 auf 4.260 EUR angehoben.
Neuregelungen für das häusliche Arbeitszimmer und Homeoffice
Für Selbstständige:
Ein häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden:
- abgeschlossener Raum, der ausschließlich für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird.
- nicht für private Zwecke genutzt: KEIN Schlafsofa für Gäste, Kleiderschrank, Wäscheständer etc.
- Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt deiner Tätigkeit: Du übst deine Tätigkeit überwiegend im Arbeitszimmer aus. Wenn du beispielsweise hauptberuflich angestellt bist und dein häusliches Arbeitszimmer nur für deine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzt, dann bildet es nicht den Mittelpunkt deiner Tätigkeit.
- Ist es nicht Mittelpunkt deiner Tätigkeit und steht dir jedoch kein anderer Raum zur Verfügung, dann ist der absetzbare Betrag auf 1.260 EUR begrenzt.
Neu ab 2023: Es wird ein Pauschbetrag eingeführt, bis zu dieser Grenze musst du keine tatsächlichen Kosten nachweisen, sondern kannst pauschal 1.260 EUR ansetzen. Sind die tatsächlichen Kosten höher und die o.g. Voraussetzungen erfüllt, setzt du wie auch in den Jahren zuvor die tatsächlichen höheren Kosten an.
Steht für die betriebliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst du zukünftig die Pauschale auch ansetzen, wenn die Tätigkeit am selben Tag auch auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.
Das bedeutet: Du kannst die Pauschale auch geltend machen für Tage, an denen du im Homeoffice startest, aber später z.B. zum Kunden fährst.
Für Arbeitnehmer:
Neue Regelung bei der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale gilt nun dauerhaft und wird verbessert.
Ab 2023:
- Erhöhung von 5 EUR auf 6 EUR pro Tag
- Anhebung des maximalen Abzugsbetrags von 600 EUR auf 1.260 EUR pro Jahr
- Die Pauschale gilt auch für Tage, an denen teilweise auswärts gearbeitet wird

In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zu Betriebsausgaben und zum häuslichen Arbeitszimmer.
Fazit
Das Steuerrecht 2023 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die Arbeitnehmer und Selbstständige finanziell entlasten. Erhöhte Freibeträge, bessere Abschreibungen und neue Homeoffice-Regelungen bieten Steuererleichterungen in vielen Bereichen.
Hier nochmals kompakt für dich zusammengefasst:

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