Umsatzsteuer bei Leistungen aus dem Ausland – Steuerschuld des Leistungsempfängers

Inhalt

Wenn du als Unternehmer*in aus Deutschland ein ausländisches Unternehmen beauftragst, dann musst du die Umsatzsteuer im Rahmen des Revers-Charge-Verfahrens ans deutsche Finanzamt zahlen.

Das bedeutet, du erhältst vom ausländischen Unternehmen eine Reverse-Charge-Rechnung ohne Steuer und gibst den üblichen Steuersatz für diese Leistung in deiner Umsatzsteuervoranmeldung an. Als Unternehmer*in in der Regelbesteuerung kannst du diesen Betrag in gleicher Höhe als Vorsteuer geltend machen. Das ist dann für dich lediglich ein durchlaufender Posten.

 

Wer gilt als Unternehmer?

Achtung:
Unternehmer*in im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind auch Kleinunternehmer*innen, Unternehmer*innen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen (z.B. Ärzt*innen) und Vermieter*innen eines privaten Wohnhauses bzw. von Wohnungen.

Und:
Das gilt auch dann, wenn es sich ausschließlich um Arbeiten handelt, die den privaten Bereich betreffen. Der BFH hat nämlich entschieden, dass, wenn du als Unternehmer*in und auch das leistende ausländische Unternehmen die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens erfüllen, du auch dann die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt zahlen musst, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.

 

Praxis-Beispiel

Ein Einzelunternehmer kauft ein Grundstück in Deutschland und beauftragt einen österreichischen Unternehmer mit dem Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück. Da er Unternehmer ist, verlangt das Finanzamt im Rahmen des Revers-Charge-Verfahrens die Umsatzsteuer vom Einzelunternehmer, auch wenn der Bau des Einfamilienhauses keine unternehmerische Investition ist, sondern ausschließlich den privaten Bereich betrifft.

Wichtig!
Wer Unternehmer*in ist und eine*n ausländische*n Unternehmer*in beauftragt, Werklieferungen oder sonstige Leistungen auszuführen, schuldet die Umsatzsteuer dem Finanzamt, auch wenn die Leistungen nicht sein Unternehmen betreffen. Konsequenz ist, dass du als Auftraggeber*in die Umsatzsteuer nicht an deine ausländischen Lieferant*innen überweisen solltest und diese ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer berechnen müssen.

Hey, ich bin Barbara – Steuerberaterin und Geschäftsführerin der TaxLounge Consulting GmbH. Und ja, auch wenn es viele nicht verstehen: Ich liebe Buchhaltung!

Mein Weg begann vor 30 Jahren mit einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Seitdem begleiten mich Buchhaltung und Steuern jeden Tag – und ich weiß, wie herausfordernd sie für Selbstständige sein können. Die vielen Vorschriften machen es oft unnötig kompliziert.

Genau deshalb findest du hier im Blog praktische Tipps, die dir helfen, den Steuerdschungel zu durchblicken. Denn Buchhaltung und Businessplanung sind nicht nur wichtig für dein Unternehmenswachstum – sie dürfen sich auch leicht anfühlen und sogar Spaß machen!

Mockup Checkliste Rechnungen

Rechnungs-Checkliste: Deine Rechnungen im Griff!

Bist du sicher, dass deine Rechnungen alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten? Mit meiner kostenlosen Rechnungs-Checkliste kannst du in nur 5 Minuten überprüfen, ob deine Rechnungen vollständig sind. 

Lade dir jetzt die Checkliste herunter und hake das Thema Rechnungen entspannt ab!