Abschreibung
Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungspreis von > 800 € netto haben, werden nicht sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht. Solche Wirtschaftsgüter wirken sich nur über die Abschreibung aus, das bedeutet, die Anschaffungskosten werden über einen bestimmten Zeitraum verteilt.
Beispiel:
Anschaffung Schreibtisch für 5.200 € am 01.01.2020, Nutzungsdauer 13 Jahre
- Abschreibung 2020: 400 €
- Abschreibung 2021: 400 €
- Abschreibung 2022: 400 €
Es wird 13 Jahre jeweils ein Betrag von 400 EUR abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer wird für die steuerliche Gewinnermittlung einheitlich festgelegt. Diese findest du in sogenannten AfA-Tabellen im Internet.
Betriebsausgaben
Als abziehbare Aufwendungen schmälern deine Betriebsausgaben deinen Gewinn und damit deine Steuerzahlung. Viele wissen gar nicht, was alles absetzbar ist. Daher hier einige Anhaltspunkte für dich:
Die Liste ist lang, generell gilt: Alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit stehen sind absetzbar. Ausgaben aus dem Privatbereich zählen selbstredend nicht zu den Betriebsausgaben. Du kannst aber durchaus Kosten aufteilen, die sowohl privat als auch betrieblich anfallen.
Hierzu zählen meist:
- Telefongebühren
- Kraftfahrzeugkosten
- Kosten für Internet
Welche Betriebsausgaben kannst du also absetzen?
- Abschreibungen
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Beratungskosten
- Bürokosten
- Fachbücher
- Fortbildungskosten
- Steuerberatungskosten für den Betrieb
- Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherung (Merke: Rentenversicherung ist privat!)
- Reisekosten
- Werbeaufwendungen
- Erhaltungsaufwendungen für Wirtschaftsgüter
- Finanzierungskosten
Bei der Zuordnung privat/betrieblich ist Folgendes zu beachten: Ab einer 10%igen Nutzung darfst du diesen Bereich in dein Betriebsvermögen übernehmen, ab 51 % betrieblichen Nutzung MUSST du diesen Bereich in dein Betriebsvermögen übernehmen. Telefon oder Auto z.B. gehören dann zu deinem Betriebsvermögen.
Generell gilt:
Sammle ALLE Belege, von denen du denkst, dass sie absetzbar sein könnten. Ich erlebe oft genug, dass Ausgaben nicht absetzbar sind, weil zu viele Belege fehlen.
Bewirtungsbeleg
Geschäftsessen mit Kund*innen kannst du als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen: 70 % des Betrags sind abziehbar, 30 % kannst du nicht absetzen. Voraussetzung ist hierfür ein sogenannter Bewirtungsbeleg. (Eine rein handschriftliche Variante ist nicht erlaubt, du benötigst zumindest einen Registrierkassenbeleg.)
Diese Angaben müssen auf dem Beleg enthalten sein:
- Bewirtete Person (Kund*in)
- Anlass der Bewirtung
- Kosten
- Ort, Datum, Unterschrift
Ebenso ist eine zeitnahe Erfassung vorgeschrieben.
Bei Belegen über 250 EUR muss zusätzlich dein Name und deine Anschrift auf dem Beleg enthalten sein. Hierfür kannst du dem Restaurant beispielsweise deine Visitenkarte aushändigen und diese wird dann an den Beleg geheftet.
Trinkgeld kann auch auf dem Beleg vermerkt werden, aber über 10 % sollte dir eine Bestätigung des Kellners vorliegen.
Änderung ab 01.07.2021:
Seit 1. Juli 2021 muss auf Bewirtungsbelegen der Hinweis auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stehen, die Transaktionsnummer und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des TSE-Moduls. Denn die TSE ist seit 1. April 2021 Pflicht für elektronische Kassen. Alternativ kann auf dem Beleg auch ein QR-Code sein und der Hinweis auf eine TSE-Transaktion.
Das hört sich komplizierter an, als es ist: Diese Angaben sollten auf dem Registrierkassenbeleg des Restaurants aufgelistet sein. Achte darauf, ob dein Beleg am Ende einen Abschnitt enthält, der eingeleitet wird mit „TSE“ oder alternativ einen QR-Code mit Hinweis auf TSE-Transaktion. Falls dies nicht der Fall sein sollte: Es gibt bis 31.12.2022 eine Übergangsfrist. Danach werden Belege ohne TSE-Vermerk vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert.
Einnahmenüberschussrechnung
EÜR bedeutet Einnahmenüberschussrechnung und ist die einfache Berechnung:
Umsatz – Aufwand = Gewinn
Die EÜR ist die Basis für deine Steuererklärung, wenn du:
- Freiberufler*in bist
- Gewerbetreibende*r bist mit einem Umsatz < 600.000 € und einem Gewinn < 60.000 €
Wenn für dich keine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann musst du eine Bilanz erstellen.
Vorteil der EÜR:
- Einfache Ermittlung
- Zu- und Abflussprinzip (siehe Zu- und Abflussprinzip)
Nachteil der EÜR:
- Keine betriebswirtschaftliche Betrachtung möglich
- Keine Basis für Planung und Kontrolle
Mein Tipp:
Die Buchhaltung sollte immer nach dem Sollprinzip erstellt werden, d. h. du erfasst alle Belege mit Rechnungseingang und Rechnungsausgang. Unabhängig davon, ob du sie bereits bezahlt oder das Geld von deinen Kund*innen bereits erhalten hast. Somit sind deine Unterlagen vollständig, nachvollziehbar und geben dir die notwendige Kontrolle über deine Zahlen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Dieser Fragebogen des Finanzamts dient der steuerlichen Erfassung deines Gewerbes und bei Freiberufler*innen als Meldung, dass du eine selbstständige Tätigkeit startest. Neben vielen Rahmendaten werden auch die geplanten Gewinn- und Umsatzgrenzen sowie besondere Tätigkeiten – wie z.B. Onlineshop-Infos – abgefragt.
In diesem Fragebogen kannst du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Ebenfalls kannst du deine Umsatzsteuer-ID gleich mit beantragen und die Art der Versteuerung wählen (Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung).
Du füllst den Fragebogen online aus und reichst ihn beim Finanzamt elektronisch ein.
Das geht über Elster online: https://www.elster.de/eportal/start
Auf Basis dieses Fragebogens erteilt dir das Finanzamt deine Steuernummer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Dies sind Wirtschaftsgüter, welche du direkt steuerlich geltend machen, also als Betriebsausgabe absetzen kannst.
- Anschaffungskosten > 250 € und < 800 € netto! 952 € brutto (19 %)
- Diese Grenze gilt auch für Kleinunternehmer*innen, die keine Vorsteuer geltend machen können.
- Der steuerliche Aufwand beträgt im Anschaffungsjahr 100 %.
Voraussetzung:
Der Gegenstand muss selbstständig nutzbar sein. Das bedeutet, du kannst den Gegenstand eigenständig nutzen, ohne einen weiteren Gegenstand anzuschließen. Z. B. ein Laptop: Dieser kann im Gegensatz zu einem Desktop PC unabhängig von anderen Geräten genutzt werden. Ein Desktop PC benötigt weitere Geräte, um ihn nutzbar zu machen (Tastatur/Bildschirm etc.)
Hat der Gegenstand einen Anschaffungspreis von > 800 € netto, dann wird er über die Nutzungsdauer abgeschrieben (siehe Abschreibung).
Gewerbesteuer
Unternehmer*innen mit einem angemeldeten Gewerbe sind zur Zahlung eine Gewerbesteuer verpflichtet. Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben und kann daher je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen. Die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach deinem Gewinn.
Hier einige Fakten:
- Du zahlst erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR im Jahr Gewerbesteuer. Vorher ist diese für dich nicht relevant.
- Ein skalierbares Business ist in der Regel gewerblich. Alle Freiberufler*innen mit Onlinekursen etc.: Achtet auf eure Einstufung in freiberuflich oder gewerbetreibend. Es können sonst saftige Nachzahlungen winken.
- Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, das bedeutet, dass die Gewerbesteuer die Einkommensteuer reduziert und die Belastung nicht vollständig doppelt ist.
- Trennbare Tätigkeiten sind möglich: Du kannst Dienstleistungen im freiberuflichen Kontext anbieten und zusätzlich ein Gewerbe für Onlinekurse etc. anmelden.
GoBD
GoBD ist die Abkürzung für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese Grundsätze schreiben dir vor, nach welchen Regeln du deine Buchführung erstellen musst. Ebenso enthalten die GoBD auch Richtlinien für die Aufbewahrung von Belegen und Dokumenten.
Gelten die GoBD auch für dich?
Die GoBD gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen, für Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer. Letztere unterliegen zwar keiner Buchführungspflicht, müssen sich aber dennoch an die Richtlinien der GoBD halten.
Ist-Versteuerung / Soll-Versteuerung
Im steuerlichen Erfassungsbogen, den du zu Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit ausfüllst, wählst du zwischen Ist- und Soll-Versteuerung und teilst dem Finanzamt damit deine Präferenz mit. Diese Wahl hat Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu welchem deine Umsatzsteuer fällig wird.
Ist-Versteuerung: Die Steuer wird erst fällig, wenn du Geld vom Kunden erhältst, also der Umsatz tatsächlich auf deinem Konto ist.
Soll-Versteuerung: Die Steuer wird bereits mit Rechnungsstellung fällig.
In Buchführungsprogrammen kannst du die Art der Versteuerung in der Regel einstellen. Das Programm berechnet auf dieser Grundlage deine Umsatzsteuerlast.
Kilometerpauschale
Berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw kannst du mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen (also für Hin- und Rückweg).
Tipp:
Zeichne deine Fahrten regelmäßig auf, nicht erst am Jahresende. So stellst du sicher, dass nichts vergessen wird. Jede Fahrt mit einem beruflichen Kontext sollte hier berücksichtigt werden:
- Kundenbesuche
- Veranstaltungen
- Messen
- Berufliche Besorgungen
Du kannst keine zusätzlichen Benzinausgaben geltend machen, Spritkosten sind im o. g. Betrag bereits inbegriffen.
Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer*in bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit und hast meldetechnische Erleichterungen gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
Kleinunternehmerregelung beantragen
Bei Gründung hast du im steuerlichen Erfassungsbogen die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen,
- wenn dein Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter 22.000 EUR bleibt. Sofern du nicht im Januar mit deinem Unternehmen oder deiner selbstständigen Tätigkeit startest, muss der geschätzte tatsächliche Umsatz monatsgenau auf ein ganzes Jahr hochgerechnet werden. Angefangene Monate werden komplett berücksichtigt. Das bedeutet: Wenn du am 01.07. startest, dann beträgt die Grenze: EUR 11.000 (6/12 von EUR 22.000). Liegst Du geschätzt darüber, dann darf die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch genommen nehmen.
- Im nächsten Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR betragen wird.
Die Kleinunternehmerregelung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragt werden. Du bist in der Regelbesteuerung und stellst fest, dass die Kleinunternehmerregelung für dich günstiger ist? Dieser Wechsel kann formlos per Brief oder E-Mail beantragt werden. Aber: Hier vorab gut überlegen, ob der Wechsel günstiger ist. Ein Wechsel ist nur mit Wirkung zum Jahresanfang möglich. Hier gut planen und bestenfalls einen Steuerberater kontaktieren.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer*innen, welche Umsätze zählen dazu?
In den Umsatz werden alle in Deutschland steuerpflichtigen Umsätze eingerechnet. Also alle Umsätze, die ohne Kleinunternehmerregelung steuerpflichtig wären.
Was zählt nicht dazu?
- Umsätze für Leistungen an andere Unternehmer im Ausland, also Reverse Charge Umsätze. Für diese Rechnungen entsteht keine deutsche Umsatzsteuer.
- Umsätze, die steuerfrei sind.
- Umsätze für den Verkauf von Anlagevermögen.
Beispiel:
Du hast nur Kunden*innen in Österreich und keine vorsteuerrelevanten Kosten, dann könntest du EUR 200.000 mit diesen Kund*innen umsetzen und dennoch Kleinunternehmer in Deutschland sein!
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
Die Regelung ist sinnvoll:
- Wenn du überwiegend für Privatpersonen oder Kleinunternehmer*innen arbeitest. Denn in diesem Fall kannst du deinen Kund*innen die Preise ohne Umsatzsteuer berechnen. NETTO gleich BRUTTO.
- Wenn du Dienstleistungen anbietest und nur wenige Ausgaben hast. Somit sind die abzugsfähigen Vorsteuern in deinen Eingangsrechnungen sehr gering. Diese Beträge kannst du dir dann nicht erstatten lassen und deine Ausgaben steigen um den Anteil der enthaltenen Umsatzsteuern.
- Wenn du mit deinem Unternehmen klein bleiben möchtest und nicht planst, die vorgeschriebenen Umsatzgrenzen zu erreichen, weil du beispielsweise nur nebenberuflich selbstständig bist.
- Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten.
Die Regelung ist nicht sinnvoll:
- Wenn du überwiegend für Unternehmen arbeitest, die in der Regel Vorsteuern geltend machen können.
- Wenn du viele Eingangsrechnungen hast, bei denen du Vorsteuer geltend machen kannst.
Voranmeldungen & Umsatzsteuererklärung auch für Kleinunternehmer*innen
Auch Kleinunternehmer*innen müssen Voranmeldungen abgeben bei Bezug von Leistungen ausländischer Unternehmen. Diese Rechnungen unterliegen der Reverse Charge Regel und der/die Leistungsempfänger*in schuldet die Umsatzsteuer für den/die Leistende*n. In diesem Fall müssen auch Kleinunternehmer*innen Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und benötigen hierfür eine eigene USt-ID.
Liegen diese Beträge über EUR 1.000, muss die Umsatzsteuer sogar quartalsweise und bei mehr als EUR 7.500 monatlich gemeldet werden. Wenn die Beträge unterhalb EUR 1.000 liegen, erklärst du als Kleinunternehmer*in diese Beträge in der Umsatzsteuerjahreserklärung. Neben den Angaben zu deinen Umsätzen meldest du dort auch die zu zahlende Steuer an.
Lieferung und sonstige Leistung
Lieferung bedeutet die Lieferung von physischen Produkten, also Waren. Egal, ob du sie selbst produzierst und verkaufst oder ein- und wieder verkaufst (Handel).
Leistung bedeutet die Erbringung von Leistungen, also Dienstleistungen. Damit ist alles gemeint, was keine Lieferung ist.
Achtung:
Digitale Produkte sind ebenfalls Leistungen, da sie nicht physisch geliefert werden. (Also der Verkauf deines Onlinekurses, Canva-Vorlagen oder weitere Produkte, die du deinen Kund*innen zum Download anbietest, zählen zu den sonstigen Leistungen!
Die Zuordnung zu Lieferung oder sonstige Leistungen bestimmt den Ort der Besteuerung. Dieser ist relevant für Auslandsgeschäfte.
Ebenso ein wichtiger Punkt für Auslandsgeschäfte ist die Einstufung in B2B (Business-to-Business) oder B2C (Business-to-Customer): Sind deine Kunden Privatkunden oder Unternehmen? Auch hierfür gibt es unterschiedliche Vorschriften.
Firmierung
Als Freiberufler*in, Kleingewerbetreibende*r und Kleinunternehmer*in ist dein Unternehmensname immer dein Vor- und Nachname! Wenn dein Unternehmensname einen Zusatz enthält, z.B. „TaxLounge“, dann ist dies lediglich ein Zusatz, dein Unternehmensname lautet jedoch auf deinen Vor- und Nachnamen. Gib in diesem Fall bei Dienstleistern und in deinem Buchführungsprogramm immer deinen Vor- und Nachnamen als Unternehmensnamen an. Dies ist wichtig für deine Rechnungsstellung und Belege, damit diese vom Finanzamt anerkannt werden.
Als Gewerbetreibender mit Eintrag im Handelsregister hast du zusätzlich die Möglichkeit, einen Sach-, Phantasie- oder Mischnamen für dein Unternehmen zu wählen, welcher dann ins Handelsregister eingetragen wird.
Reisekosten
Wenn du beruflich unterwegs bist, dann kannst du folgende Reisekosten steuerlich geltend machen:
Diese Kosten kannst du geltend machen mit Nachweis von Belegen:
- Flugticket
- Bahnticket
- Taxiquittung
- Hotelrechnung
Diese Kosten kannst du nur mit selbst erstellten Nachweisen bzw. Aufzeichnungen geltend machen:
- Fahrtkosten mit dem privaten Pkw
- Verpflegungsmehraufwendungen
Tipp:
Jede berufliche Fahrt ist eine „Reise“. Auch die Fahrten für berufliche Besorgungen/Erledigungen zählen zu deinen „Reisen“. Also: Briefmarken & Co. clever kaufen.
Steuernummer
Was steckt eigentlich dahinter? Die Steuernummer wird dir von deinem zuständigen Finanzamt vergeben und hat einen dreiteiligen Aufbau. Hier ein Beispiel eines Finanzamts aus NRW:
214/5555/1234
- Die ersten drei Nummern identifizieren dein zuständiges Finanzamt.
- Der mittlere Baustein ist der für dich zuständige Bezirk im Finanzamt. Damit ist die jeweilige Abteilung gemeint, die für dich zuständig ist.
- Die letzten Ziffern sind deine persönliche Nummer, die sogenannte Unterscheidungsnummer.
Je nach Bundesland können diese Nummern abweichen. Der dreiteilige Aufbau bleibt jedoch gleich. Wenn du die richtige Telefonnummer deines Finanzamts kennst, dann benötigst du nur deinen Bezirk und deine Unterscheidungsnummer, um mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in verbunden zu werden. Du findest deine Steuernummer auf deinem Einkommensteuerbescheid ganz oben auf der linken Seite.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Benötigst du zwingend eine?
Nein, du benötigst nicht zwingend eine USt-ID. Nur wenn du Auslandsgeschäfte tätigst.
In der heutigen Zeit gibt es jedoch viele genutzte Dienstleistungen, die von ausländischen Unternehmen erbracht werden. Um sich korrekt als Unternehmer zu outen und eine Netto-Rechnung zu erhalten, musst du in den Portalen dieser Dienstleister die USt-ID angeben.
- Adobe
- Canva
- Apple
- Zoom
Zudem solltest du die USt-ID auf deiner Rechnung angeben, anstatt der Steuernummer. Denn deine Steuernummer lässt Rückschlüsse auf dein Finanzamt zu.
Entweder du beantragst sie im steuerlichen Erfassungsbogen oder einfach online unter: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/umsatzsteuer-identifikationsnummer_node.html
Verfahrensdokumentation
Mit einer Verfahrensdokumentation nach GoBD weist du nach, dass du die bestehenden Anforderungen für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllst.
Benötigen ALLE eine Verfahrensdokumentation?
Je nach Unternehmensgröße und je nach Umfang der Prozesse kann es durchaus auch ohne Verfahrensdokumentation funktionieren. Bei Kleinstunternehmen kommt es von daher auf die Prozesse an.
Ist dein Unternehmen in drei Sätzen erklärt und kannst du das dem Finanzbeamten vermitteln? Dann könnte es auch ohne klappen. Den Freifahrtschein kann ich dir leider nicht erteilen, denn es ist wie immer: Es kommt drauf an. Und wenn am Ende wegen einer fehlenden Dokumentation ungeplante Steuern fällig werden, dann wäre das unschön.
Was muss rein und wie kannst du sie erstellen?
Im Internet gibt es Vorlagen dafür, die du an deine Bedürfnisse anpassen kannst oder lass dir beim Erstellen von einem Profil helfen. Das hat den Vorteil, dass ein Externer deine Prozesse durchleuchtet und dir Schwachstellen und Fehler aufzeigen kann. Auf diese Weise kannst du Optimierungen vornehmen und bist dir anschließend sicher, dass alles seine Richtigkeit hat.
In jedem Fall sollte eine Verfahrensdokumentation enthalten: Deine Datensicherung bzw. die Beschreibung, wie du deine Daten sicherst und archivierst und wie du deine Papierbelege elektronisch erfasst.
Verpflegungsmehraufwendung
Verpflegungsmehraufwendungen sind Pauschalen, die du für deine Verpflegungskosten auf einer beruflichen Reise steuerlich geltend machen kannst.
Folgende Pauschalen gelten ab 2020:
Tagesreisen:
- Mehr als 8 Stunden Abwesenheit von zu Hause: pauschal 14 €
Mehrtägige Reisen:
- Anreisetag 14 €
- Zwischentag 28 €
- Abreisetag 14 €
Im Ausland gelten separate Werte.
Du hast keine Möglichkeit, tatsächliche Verpflegungsaufwendungen geltend zu machen. Diese sind mit den Pauschalen bereits abgegolten.
Vorbereitende Tätigkeiten
Dies sind Tätigkeiten, die VOR deiner Gründung anstehen. Ausgaben hierfür kannst du bereits von der Steuer absetzen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du den Zeitraum der vorbereitenden Tätigkeiten angeben.
Beispiel:
Am 01.05. kaufst du dir einen Laptop. Am 01.06. nimmst du deine Gewerbeanmeldung vor. Dann gibst du im steuerlichen Erfassungsbogen an, dass du bereits ab dem 01.05. tätig bist.
Zu und Abflussprinzip
Bei Einnahmenüberschussrechnung und privaten Ausgaben ist immer der Zufluss und Abfluss entscheidend, also der Zeitpunkt, zu welchem Geld zufließt (du erhältst das Geld deines Kunden/deiner Kundin) und zu welchem Geld abfließt (die Miete für deine Büroräume wird von deinem Konto abgebucht).
Das ist vor allem wichtig zum Jahreswechsel, welche Ausgaben und Einnahmen steuerlich in welchem Jahr geltend gemacht werden.
Ausnahmen:
- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wirken sich nur über die Abschreibung aus.
- Die 10-Tages-Regel bei wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben. Beispiel: Du überweist die Dezembermiete für deine Büroräume erst am 09.01.2021. Da die Ausgabe innerhalb von 10 Tagen nach dem 31.12. getätigt wird und eine wiederkehrende Ausgabe ist, wird sie deinem Steuerjahr 2020 zugerechnet.
Zusammenfassende Meldung
Wenn du Lieferungen oder Leistungen im Reverse-Charge-Verfahren an Kunden in der EU verkaufst, musst du für diese Umsätze eine zusammenfassende Meldung erstellen.
Ausnahme:
Kleinunternehmer*innen. Diese müssen keine Zusammenfassende Meldung erstellen.
Wann muss gemeldet werden?
Der Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung ist das Quartal. Bei Umsätzen über 50.000 EUR pro Vierteljahr ist monatlich zu melden. Die Meldung muss bis zum 25. des dem Meldezeitraum folgenden Monats eingereicht werden.
Beispiel:
Für Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen innerhalb der EU von Januar bis März erstellt du die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. April.
Wie musst du melden?
Die ZM muss elektronisch übermittelt werden. Das machst du in der Regel über das Elster-Portal.
Was gibst du in der Meldung an?
- Deine Umsatzsteuer-ID und die deiner ausländischen Kunden
- Jahr und Meldezeitraum
- Umsätze
In der Regel bieten Buchführungsprogramm die Funktion der Zusammenfassenden Meldung an, sodass du mit einem Klick deine Zusammenfassende Meldung erstellen und ans Finanzamt übermitteln kannst. Voraussetzung hierfür: Deine Buchhaltung ist up to date und korrekt.